Vor der PID-Debatte im Bundestag

Die Positionen sind klar

In dieser Woche ist die umstrittene Präimplantationsdiagnostik Thema im Bundestag. Auch Angela Merkel will an der Debatte teilnehmen. Die Bundeskanzlerin hatte sich wiederholt für ein PID-Verbot stark gemacht. Genau wie die katholische Kirche – deren Sicht der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke nun noch mal auf den Punkt brachte.

 (DR)

Eine Freigabe der Präimplantationsdiagnostik sei ein erster Schritt hin zum "Designermenschsein". Es stelle sich dann auch die Frage, wie überhaupt mit behindertem und schwächer werdendem Leben umgegangen werde, sagte Hanke bei einem Fachgespräch zu diesem Thema in Hilpoltstein. "Wir spielen hier mit einem Feuer, das am Ende nicht zu löschen sein wird." Es sei verständlich, dass sich Eltern nach einem gesunden Kind sehnten. Man dürfe diese Sehnsucht jedoch nicht höher stellen als den Lebensschutz und die Würde des Lebens.



Der Bischof stimmte zugleich der Forderung von Betroffenen zu, auch darüber zu diskutieren, wie Familien mit behinderten Kindern stärker unterstützt werden könnten. Beraterinnen aus katholischen Einrichtungen, aber auch Vertreter von Behindertengruppen hatten darauf verwiesen, bei der Debatte um PID nicht zu übersehen, welchen Preis eine Familie zahle, wenn sie ein behindertes Kind annehme.



Debatte im Bundestag

Die Bundestagsdebatte zur PID ist für kommenden Donnerstag geplant. Für die Aussprache im Parlament sind drei Stunden eingeplant. Wie bei ethischen Themen üblich, ist der Fraktionszwang aufgehoben. Gegner und Befürworter einer begrenzten Zulassung der PID finden sich in allen Fraktion über die Parteigrenzen hinweg.



Der Bundestag will die umstrittene Präimplantationsdiagnostik noch vor der Sommerpause gesetzlich regeln. Auslöser ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Juli 2010. Darin entschied der BGH, dass Gentests an Embryonen in bestimmten Fällen nach dem Embryonenschutzgesetz nicht strafbar sind. Derzeit liegen im Bundestag drei Gesetzentwürfe vor, die jeweils von Abgeordneten mehrerer Fraktionen unterstützt werden.



Ein Entwurf spricht sich für ein komplettes Verbot von Gentests an Embryonen aus, die durch künstliche Befruchtung entstanden sind. Ein zweiter Antrag sieht die Zulassung der PID in sehr engen Grenzen vor. Die PID soll danach grundsätzlich verboten, aber in Ausnahmen Paaren mit schweren genetischen Vorbelastungen erlaubt sein, die in der Regel zu Fehlgeburten oder einem frühen Tod der Neugeborenen führen. Der dritte Entwurf befürwortet die Zulassung der PID in weiteren Grenzen. Die Ausnahmen umfassen auch Krankheiten, die erst im höheren Lebensalter auftreten oder genetische Dispositionen, die die Möglichkeit einer Erkrankung beinhalten, wie etwa das Brustkrebs-Gen.