UN-Kinderrechtskonvention nun in Deutschland voll gültig

Was lange währt ...

Die UN-Kinderrechtskonvention ist seit Donnerstag uneingeschränkt in Deutschland gültig. Die Bundesregierung übergab den Vereinten Nationen ein Schreiben, in dem sie die Rücknahme ihrer Vorbehalte erklärte. Das hatte das Kabinett im Mai beschlossen. Damit ändert sich der Status von Kindern in Asylverfahren.

 (DR)

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) forderte die Länder auf, ihre Praxis und die Gesetzesanwendung kritisch zu überprüfen. Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl und die Grünen forderten auch gesetzliche Änderungen auf Bundesebene.

Bei der Ratifizierung der Konvention 1992 hatte Deutschland Vorbehalte geltend gemacht, so dass unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen bislang kein besonderes Schutzrecht zuerkannt wurde. Ab 16 Jahren werden sie im Asylverfahren wie Erwachsene behandelt. In einigen Bundesländern werden minderjährige Flüchtlinge in Unterkünften für Erwachsene untergebracht. Einige wurden in Abschiebehaft genommen.

Kinder und minderjährige Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr benötigten einen ganz besonderen Schutz und humanitäre Hilfe, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Es gehe vor allem um Kinder und Jugendliche in Abschiebehaft. Die Abschiebehaft müsse auf die kürzeste, noch angemessene Zeit reduziert werden.

Auch bei der Anwendung des Asylbewerberleistungsgesetzes, vor allem bei der medizinischen Versorgung, sollten die Sozialbehörden auf die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern und Jugendlichen Rücksicht nehmen, forderte die Ministerin. In Asylverfahren bräuchten nicht nur Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr, sondern bis zum 18.
Lebensjahr einen angemessenen Rechtsbeistand. «Die Länder sollten jetzt ihre Chance nutzen, die Rechte von minderjährigen Flüchtlingen weiter zu verbessern.»

Auf Bundesebene sollen aus der vollen Anerkennung der UN-Kinderrechtskonvention keine rechtlichen Konsequenzen gezogen werden. Weder Leutheusser-Schnarrenberger noch das Bundesinnenministerium gingen im Mai von zwingenden Gesetzesänderungen aus.

Pro Asyl forderte die Umsetzung der Kinderrechte in der Kinder- und Jugendhilfe, im Aufenthalts- und im Asylverfahrensgesetz sowie im Asylbewerberleistungsgesetz. «Jetzt sind Taten gefragt», sagte Heiko Kauffmann vom Vorstandsmitglied von Pro Asyl. Die gesetzliche und institutionelle Diskriminierung von Flüchtlingskindern müsse beendet werden. Kauffmann forderte ein gemeinsames Vorgehen von Bund, Ländern und Gemeinden.

Auch die Grünen forderten Konsequenzen. «Die Rücknahme der Vorbehalte darf kein rein symbolischer Akt bleiben», erklärten die familienpolitische Sprecherin Katja Dörner und der menschenrechtspolitische Sprecher Volker Beck. Die Bundesregierung dürfe nicht den Ländern den Schwarzen Peter zuschieben. Wenn sie sich sperre, werde sich die Lage der Kinder in Deutschland nicht bessern.

Die UN-Konvention über die Rechte der Kinder gilt als Meilenstein im internationalen Recht. Sie zählt zu den wichtigsten Menschenrechtsabkommen und ist völkerrechtlich verbindlich. Grundgedanke ist, dass Kinder mit eigenen Rechten geboren werden. Insbesondere ist das Recht von Jungen und Mädchen auf Leben, Gleichheit, Gesundheitsversorgung und Bildung festgeschrieben.