Verwaltungsgericht stärkt Position der katholischen Amtskirche

Kirchensteueraustritt rechtswidrig

Das deutsche Kirchensteuersystem schien kurz zu wanken - fiel aber nicht. Erleichtert reagierte die katholische Kirche am Dienstag auf das Urteil des Mannheimer Verwaltungsgerichtshofs. Denn die Richter hielten fest, dass es aus staatlicher Sicht keinen teilweisen Kirchenaustritt geben kann. Kommt nun der Vatikan ins Spiel?

Autor/in:
Volker Hasenauer
 (DR)

Somit scheiterte die Klage des Freiburger Theologen Hartmut Zapp, der aus der Kirche als Körperschaft öffentlichen Rechts austreten und damit keine Kirchensteuer mehr zahlen wollte, sich aber weiter als gläubiger Katholik versteht.

In erster Instanz hatte er noch Recht bekommen, nun lässt das höchste baden-württembergische Verwaltungsgericht aber keine Revision gegen das Urteil zu. Somit ist der Streitfall Zapp vor der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit wohl beendet. Dennoch: Zapp will nicht aufgeben, er kündigte an, die zugrunde liegenden Fragen nun von einem Kirchengericht im Vatikan klären zu lassen.

Was nach juristischem Geplänkel und Haarspalterei klingt, berührt tatsächlich das grundsätzliche Verhältnis von Staat und Kirche in Deutschland: Ist es zulässig, dass der Staat für die Kirche eine Austrittserklärung entgegennimmt? Und kann die Kirchenmitgliedschaft mit dem staatlich organisierten Kirchensteuereinzug verbunden werden? Immerhin finanzieren sich die beiden großen Kirchen zu einem großen Teil aus diesen Steuern. Was wäre, wenn viele Christen aus Steuerspargründen Zapps Beispiel eines "Kirchensteueraustritts" folgten?

Zapp glaubt nicht an viele Nachahmer
Das Erzbistum Freiburg, wo Zapp 2007 durch seine Austrittserklärung den Streit ins Rollen brachte, glaubt nicht an viele Nachahmer. Dennoch begrüßte die Kirche das Urteil als wichtigen Schritt zu mehr Rechtsklarheit und Steuergerechtigkeit. Nun sei ausgeschlossen, dass sich ein Katholik durch einen teilweisen Austritt vor der solidarischen Kirchenfinanzierung drücken könne.

Indes hielten die Mannheimer Verwaltungsrichter ausdrücklich fest, dass sie zur Frage Kirchenmitgliedschaft ohne Steuerpflicht keine Entscheidung treffen wollen und können. Dies könne nur die Kirche selbst - auf Basis des Kirchenrechts. Insofern erklärten die Richter zwar den teilweisen Kirchenaustritt, eine Aufspaltung in staatliche und religiöse Folgewirkungen, für unzulässig. Sie entschieden damit aber nicht über die Frage, ob das Zahlen der Kirchensteuer unverzichtbar für eine Kirchenmitgliedschaft sei.

Zapp, der seit seiner Austrittserklärung keine Kirchensteuer mehr zahlt, betonte immer wieder, dass es ihm eigentlich nicht ums Geld gehe, sondern um die Frage: Was bedeutet der vor dem deutschen Standesamt erklärte Austritt in religiöser Hinsicht?

Bislang gilt, was die deutschen Bischöfe zuletzt 2006 in einer Erklärung festhielten: Wer austritt, ist automatisch exkommuniziert. Dies bedeutet, dass er nicht mehr zu den Sakramenten zugelassen ist, also beispielsweise nicht mehr kirchlich heiraten darf oder beerdigt wird. Auch die Anstellung bei einem kirchlichen Arbeitgeber ist nicht mehr möglich.

Sollte Zapp nach Rom gehen, dürfte es wieder spannend werden
Hier widerspricht Zapp und verweist auf höchstinstanzliche Auslegungen des Kirchenrechts durch den Vatikan. Der Päpstliche Rat zur Auslegung der Gesetzestexte habe, so sagt es Zapp, 2006 eindeutig klargestellt, dass der bloße staatliche Verwaltungsakt des Austritts nichts über die innere Abkehr von der Kirche aussage. Ein echtes "Abfallen von der Kirche" liege nur vor, wenn eine frei getroffene, innere Entscheidung dem Ortspfarrer oder -bischof mitgeteilt werde.

Dass diese für die Weltkirche erlassenen Vorgaben aus Rom eigentlich auf das kirchliche Eherecht abzielen und mit dem deutschen Modell der Kirchensteuer nichts zu tun haben, stört Zapp nicht. Er glaubt, dass die von Papst Benedikt XVI. abgesegneten Anweisungen sehr wohl auch den international einmaligen deutschen Sonderweg des Kirchenaustritts im Blick hatten. Sollte Zapp tatsächlich nach Rom gehen, dürfte es deshalb wieder spannend werden.