Nach Liberalisierung mehr verkaufsoffene Sonntage

Befürchtungen eingetreten

Nach der Neuregelung der Ladenöffnungszeiten in NRW hat rund jede zweite Kommune die Zahl der verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage erhöht. Spitzenreiter bei den Sonn- und Feiertagsöffnungen im vergangenen Jahr ist Köln als größte Stadt in NRW mit 66 Genehmigungen.

 (DR)

Bei 41 Prozent der Städte und Gemeinden an Rhein und Ruhr gab es von 2005 bis 2009 keine Veränderungen, wie aus einer am Dienstag in Düsseldorf veröffentlichten Erhebung des NRW-Wirtschaftsministeriums hervorgeht. Weniger verkaufsoffene Sonn- und Feiertage meldeten zwölf Prozent der 396 Kommunen. Das Ministerium folgerte aus den Zahlen, die Auswirkungen des Ladenöffnungsgesetzes von 2006 seien geringer als erwartet.

Klares Stadt-Land-Gefälle
Bei der Ausweitung der Sonntagsöffnungen gibt es ein klares Stadt-Land-Gefälle. Von den 29 Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern erlauben 83 Prozent nun häufiger die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen. Bei den Mittelstädten (20.000 bis 100.00 Einwohner) ist es dagegen nur jede zweite (52 Prozent), bei den Kleinstädten (weniger als 20.000 Einwohner) jede dritte (36 Prozent). Als Grund vermutet das Ministerium, dass die Großstädte häufiger die Möglichkeit nutzen, die Sonntagsöffnung auf einzelne Stadtteile zu beschränken.

In einigen Großstädten stieg die Zahl der Sonntagsöffnungen von 2005 bis 2009 um ein Mehrfaches, etwa in Oberhausen von acht auf 27. In der Landeshauptstadt Düsseldorf wurde eine Zunahme vom 16 auf 30 registriert, in Bochum erhöhte sich die Zahl von acht auf 20, in Dortmund von 18 auf 27 und in Bielefeld von 12 auf 28. Einen minimalen Rückgang von 23 auf 22 Ladenöffnungen verzeichneten die Statistiker für Duisburg.

Kritik von Kirchen und Opposition
Seit November 2006 sind die Ladenöffnungszeiten in Nordrhein-Westfalen werktags komplett freigegeben. Pro Jahr und Stadtbezirk sind zudem vier verkaufsoffene Sonn- oder Feiertage erlaubt, sie werden von den Kommunen festgelegt. Grundsätzlich geschlossen bleiben die Läden an drei Adventssonntagen, den Weihnachtsfeiertagen, am Ostersonntag, am Pfingstsonntag sowie an Karfreitag, Allerheiligen, Toten- oder Ewigkeitssonntag und am Volkstrauertag. Geschäfte, die überwiegend Blumen, Zeitungen oder Backwaren anbieten, dürfen am jeweils zweiten Feiertag zu Weihnachten, Ostern und Pfingsten für fünf Stunden öffnen.

Die Düsseldorfer Opposition und die Kirchen hatten mehrfach kritisiert, das NRW-Ladenöffnungsgesetz lasse zwar formal nur vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage pro Jahr zu. Die größeren Städte unterliefen diese Regelung jedoch, indem sie die Genehmigungen abwechselnd für verschiedene Bezirke oder Stadtteile erteilten. Die schwarz-gelbe Landesregierung lehnt Änderungen des Ladenöffnungsgesetzes jedoch ab. Die FDP ist für eine weitere Liberalisierung.