Runder Tisch Heimkinder kann Arbeit nach Gerichtsurteil fortsetzen - Caritas begrüßt Urteil

Auf des Messers Schneide

Der Runde Tisch Heimkinder kann seine Arbeit ungehindert fortsetzen. Der Verein ehemaliger Heimkinder (VeH) scheiterte am Donnerstag vor dem Berliner Kammergericht mit seinem Antrag, künftig drei Delegierte und Rechtsanwälte in das Gremium entsenden zu können. Der Runde Tisch hatte diese Forderung im Vorfeld bereits abgelehnt. Mario Junglas begrüßt im domradio als Vertreter der Deutschen Caritas am Runden Tisch das Urteil.

Autor/in:
Karin Wollschläger
 (DR)

Durch das Urteil konnte eine "Verrechtlichung des Runden Tisches" vermieden werden, so Junglas in einer ersten Stellungnahme gegenüber dem domradio. Der Runde Tisch sei ein freiwilliger Zusammenschluss von Verantwortlichen, "die gemeinsam um eine Lösung ringen, weil rechtliche Wege sich als  nicht gangbar erwiesen" hätten, um den Heimkindern das zugefügte Leid auszugleichen. Nun könne die erfolgreiche Arbeit in offener Gesprächsatmosphäre fortgeführt werden: "Es geht im Runden Tisch nicht um Gegnerschaften".

Diese Entscheidung der Berliner Richter sei positiv zu bewerten, sagte auch Maria Loheide von der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe dem epd. Denn bei dem Runden Tisch Heimkinder handele sich um «kein Tribunal, bei dem sich Anwälte gegenübersitzen», unterstrich die Leiterin des Geschäftsbereich Familie, Bildung und Erziehung. Vielmehr solle der Runde Tisch die unterschiedlichen Sichtweisen der Beteiligten zusammentragen, um auf dieser Grundlage Ende 2010 Empfehlungen für den Umgang mit Forderungen der Betroffenen geben zu können. «Wären die Anwälte zugelassen worden, dann hätte sich der Charakter des Runden Tisches entscheidend verändert.»

Auch die Vorsitzende, die ehemaligen Vizepräsidentin des Parlaments, Antje Vollmer (Grüne), begrüßte die Entscheidung: «Wir sind froh, dass wir in der wichtigen und schwierigen Arbeit fortfahren können.». Die nächste Sitzung werde wie geplant am 8. und 9. September stattfinden. Auch die in dem Gremium vertretene Deutsche Bischofskonferenz hofft nach Angaben einer Sprecherin auf «weitere offene und konstruktive Gespräche, wie bisher».

Heidi Dettinger vom Vorstand des VeH reagierte dagegen enttäuscht und verwundert auf das Urteil. Sie habe das Gefühl, in einem anderen Verfahren gesessen zu haben, sagte sie dem epd. Nach der Verhandlung habe der Verein mit einem für ihn positiven Urteil gerechnet. Sie bräuchten jetzt Zeit, um zu beraten, wie es weitergehe. «Aber ich bin sicher, uns wird etwas einfallen», sagte Dettinger.

Der «Runde Tisch zur Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren» beschäftigt sich seit Jahresanfang mit dem Schicksal ehemaliger Heimkinder. Von den 500.000 bis 700.000 Kindern und Jugendlichen in Heimen in der frühen Bundesrepublik wurden viele misshandelt. Am Runden Tisch sind Bund, Länder, Kirchen, Wohlfahrtsverbände und Wissenschaftler vertreten.

Zudem sind drei ehemalige Heimkinder Mitglied des Runden Tisches, die vom VeH benannt worden waren. Wegen Querelen innerhalb des Vereins traten zwei von ihnen aus, der dritte, Hans-Siegfried Wiegand, legte den Vorsitz nieder. Der VeH wollte daraufhin seine Vertreter am Runden Tisch austauschen.

Im Juni stellte der Verein die Forderung auf, frühere Heimkinder müssten 25 Milliarden Euro Entschädigung erhalten. Vertreten wurde der VeH von dem Anwalt Gerrit Wilmans und seinem Rechtsberater Michael Witti. Witti, der als Anwalt jüdischer NS-Opfer bekannt wurde, hat derzeit keine Anwaltszulassung. 2008 wurde er zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, weil er das Geld jüdischer Ghetto-Überlebender veruntreut hatte. Der Verein wird zudem seit kurzem von der kirchenkritischen Giordano-Bruno-Stiftung finanziell unterstützt.

Der Runde Tisch lehnte sowohl die Auswechselung der Opfer-Vertreter als auch die Beteiligung der Anwälte ab. Daraufhin beantragte der VeH eine einstweilige Verfügung vor dem Berliner Landgericht, das dem Antrag nicht stattgab. Die nachfolgende Beschwerde des Vereins gegen diese Entscheidung vor der nächsten Instanz, dem Berliner Kammergericht, wies das Gericht am Donnerstag zurück, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.