Verfahren gegen die Oppositionsführerin in Birma erneut vertagt

Ban darf Suu Kyi nicht treffen

UN-Generalsekretär Ban Ki Moon darf sich bei seinem Besuch in Birma nicht mit der inhaftierten Oppositionsführerin Aung San Suu Kyi treffen. Die Militärregierung des Landes hat eine entsprechende Bitte zurückgewiesen. Das Verfahren gegen Suu Kyi wurde unterdessen erneut verschoben.

 (DR)

Birmas oberster Machthaber Than Shwe begründete die Entscheidung gegen ein Treffen von Ban und Suu Kyi mit dem laufenden Gerichtsprozess. Der UN-Generalsekretär bezeichnete das Gespräch mit der Militärführung als "sehr offenen und intensiv". Zuvor hatte Ban die Junta zur Freilassung von Friedensnobelpreisträgerin Suu Kyi und aller anderen 2.100 politischen Gefangenen des Landes aufgerufen und von einer "sehr schweren Mission" gesprochen.

Fast zeitgleich mit der Ankunft des UN-Generalsekretärs in Birma wurde die für denselben Tag geplante Fortsetzung des Verfahrens gegen Suu Kyi abgesagt. Nach Angaben ihres Anwaltes Nyan Win ist der Prozess auf den 10. Juli vertagt worden.

Der 64-jährigen Friedensnobelpreisträgerin wird seit Mitte Mai der Prozess im berüchtigten Insein-Gefängnis in Rangun gemacht. Die Junta wirft ihr vor, die Auflagen ihres Hausarrests verletzt zu haben. Hintergrund der Anklage ist der mysteriöse Besuch eines Amerikaners auf ihrem Anwesen. Der US-Bürger John William Yettaw war angeblich unbemerkt von den Bewachern durch einen nahe gelegenen See zu Suu Kyis Haus geschwommen.

Der Prozess wird international als Farce kritisiert. Der Junta wird vorgeworfen, sie wolle Suu Kyi vor den für das kommende Jahr geplanten Wahlen aus dem Weg haben. Die Oppositionsführerin hat insgesamt 13 der vergangenen 19 Jahre entweder in Haft oder unter Hausarrest verbracht. Die letzten freien Wahlen von 1990 hatte Suu Kyis "Nationale Liga für Demokratie" haushoch gewonnen. Doch die Generäle erkannten diesen Sieg nie an.