Strategien gegen Rechts entwickelt - NPD klagt gegen Broschüre

Rheinland Pfalz kämpft gegen NPD

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz verhandelt am Dienstag eine Klage der rechtsextremen NPD gegen die Landesregierung. Hintergrund ist eine im Mai vom Innenministerium herausgegebene Broschüre unter dem Titel "Kommunen gegen Rechtsextremismus". Die NPD will eine einstweilige Anordnung zum Verbot dieser Broschüre erwirken. Darüber hinaus will die Partei erreichen, dass der Landesregierung generell untersagt wird, die Kommunen zu einem "Handeln gegen Rechts beziehungsweise gegen Rechtsextremisten" anzuhalten.

 (DR)

In der Broschüre informiert das Mainzer Innenministerium über Strategien, wie die Kommunen auf Herausforderungen durch Rechte reagieren können. So wird anhand des Falles im pfälzischen Kirchheim aufgezeigt, wie eine Gemeinde sich gegen einen angeblich geplanten Immobilienkauf der NPD zur Wehr setzen kann. Weitere Tipps betreffen die Rechtslage bei angemeldeten Demonstrationen, den Umgang mit Wortmeldungen von Rechtsextremen bei öffentlichen Versammlungen sowie das Anwerben von Jugendlichen bei Skinhead-Konzerten und durch sogenannte Schulhof-CDs.

Die NPD sieht nach Gerichtsangaben dadurch ihre verfassungsmäßigen Rechte als nicht verbotene politische Partei verletzt. Sie rüge insbesondere einen angeblichen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot im Verhältnis zu den übrigen Parteien.