Beck klagt gegen Kardinal Meisner

Und die nächste Runde

Die Kontroverse der Grünen mit der katholischen Kirche geht in die nächste juristische Runde. Der Grünen-Politiker Volker Beck klagt nun gegen eine Einstweilige Verfügung des Kölner Kardinals Meisner. Er wolle es sich vom Kölner Erzbischof nicht verbieten lassen, zu äußern, dieser habe sich in einer Predigt im Oktober als "selbstgerechter Hassprediger" betätigt. Im konkreten Kontext sei diese Äußerung "keine Beleidigung" des Kardinals gewesen.

 (DR)

Beck bekräftigte zugleich in einer auf seiner Homepage veröffentlichten Erklärung, er wolle die Bezeichnung "selbstgerechter Hassprediger" nicht mehr in diesem Zusammenhang verwenden. Es gehe ihm aber um die Meinungsfreiheit. Seine Äußerung sei angesichts des Inhalts der Predigt "keine Beleidigung oder ein Angriff auf die Ehre des Kardinals". Es könne nicht sein, dass Äußerungen eines Kardinals gegenüber scharfer öffentlicher Kritik "sakrosankt sind, wenn er ganze Gruppen von Menschen in seinen Predigten angreift".

Der Grünen-Politiker betont, er habe Meisner zwischenzeitlich die Gelegenheit gegeben, auf die in der Einstweiligen Verfügung genannten Rechte zu verzichten, "sich dieser nicht mehr zu berühmen und damit den Rechtsstreit endgültig beizulegen". Dieses Angebot habe der Kardinal nicht angenommen, so Beck in der Erklärung.

Bedauern nach Kritik
Nach grünen-interner und parteiübergreifender Kritik hatte Beck die Verwendung des Begriffs Tage später bedauert und bereits betont, er werde ihn in diesem Zusammenhang nicht mehr benutzen. Nichts liege ihm ferner, als Meisner in die Nähe von Terroristen oder Selbstmordattentätern zu rücken.

Mit Blick auf eine im schweizerischen Einsiedeln gehaltene Predigt des Kardinals über den Sittenverfall in Europa hatte Beck Meisner Ende Oktober als "selbstgerechten Hassprediger" bezeichnet. Daraufhin hatte das Landgericht Köln die Einstweilige Verfügung erlassen und Beck bei einer Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten angedroht.