Ministerium: Konzept für Erwerbstätigenzuschuss Ende September

Zuschuss bei Bedürftigkeit

Das Bundesarbeitsministerium hat für Ende September ein Konzept für den sogenannten Erwerbstätigenzuschuss angekündigt. Menschen, die Vollzeit arbeiteten, sollten mit dem Zuschuss vor der Bedürftigkeit bewahrt werden, sagte ein Sprecher des Ministeriums am Montag in Berlin.

 (DR)

Start: Januar 2008
Derzeit sei die Ausgestaltung der neuen Leistung noch nicht endgültig festgelegt. Der Zuschuss soll zum 1. Januar 2008 eingeführt werden.

Das Hamburger Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" hatte am Wochenende berichtet, dass sich die Staatssekretäre mehrerer Ministerien bereits auf ein Konzept verständigt hätten. Danach sollten Alleinstehende, die zwischen 800 und 1.300 Euro verdienen, künftig einen gestaffelten Lohnzuschuss bis zu 20 Prozent des Bruttolohns erhalten. Für Paare lägen die Einkommensgrenzen entsprechend höher.

Wenn die Geringverdiener Kinder haben, sollen sie dem Bericht zufolge einen weiteren Zuschuss bis zu 140 Euro pro Kind erhalten. Die Bundesregierung will verhindern, dass Bezieher von Niedriglöhnen allein wegen ihrer Kinder oder geringer Arbeitseinkünfte Hartz IV beantragen müssen. Die neue Leistung bekomme nur, wer mindestens 30 Stunden in der Woche arbeite, hieß es weiter. Geringverdiener, die neben ihrem Lohn zu hohe Zusatzeinkünfte aus Renten, Zinsen oder Unterhaltszahlungen beziehen, sollten keine Hilfen bekommen. Die Kosten des Modells sollen rund 800 Millionen Euro betragen.