Debatte um Steuer für Aufbau-Ost hält an - Bund Deutscher Steuerzahler fordert im domradio Abschaffung

Solidaritätszuschlag verfassungswidrig?

"Der Solidaritätszuschlag ist verfassungswidrig", so die klaren Worte von Reiner Holznagel, Bundesgeschäftsführer des Bundes Deutscher Steuerzahler im domradio. Die Bundesregierung habe durchaus die Möglichkeit einen solchen Zuschlag zeitweise zu erheben. Den Jetzigen gebe es allerdings jetzt schon zwölf Jahre. "Und ein Ende ist nicht in Sicht", so Holznagel, außerdem würde mehr bezahlt als tatsächlich in den Ost-Aufbau fließe.

 (DR)

Der Solidaritätszuschlag sei zu einer ganz normalen Steuer geworden, die immer weiter "so nebenher läuft", sagte Holznagel. Es müsse offen darüber geredet werden, wofür das Geld verwendet wird und es müsse eine deutliche zeitliche Begrenzung ausgesprochen werden - so die Forderung des Bundes Deutscher Steuerzahler.
"Wir fordern das sofort, der Steuerzahler muss entlastet werden", findet Holznagel.

Befürworter und Gegner debattieren
Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Dietrich Austermann (CDU) kritisiert dagegen die Diskussion über den Solidaritätszuschlag. "Die Debatte ist überflüssig", sagte Austermann der Zeitung "Die Welt". Der Osten habe noch immer einen großen Nachholbedarf bei den Investitionen in Infra- und Gewerbestruktur sowie Wohnsubstanz.

Der Streit um die Abgabe verstelle die Sicht auf das Gesamtproblem, kritisierte Austermann. Statt über eine Senkung des Solidaritätszuschlags solle über das gesamte System der Lohn- und Einkommenssteuern in Deutschland diskutiert werden. Der linear-progressive Verlauf der Einkommensteuer belaste den Mittelstand übermäßig. Gut verdienende Singles oder auch Familien müssten über Gebühr hohe Steuern zahlen. "Noch vor der nächsten Bundestagswahl im Jahr 2009 sollte dieses Problem diskutiert werden", mahnte Austermann.

Mehrere Unions-Politiker nannten Bedingungen für einen Abbau des Solidaritätszuschlags. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) sagte der "Bild"-Zeitung, er könne sich langfristig die Abschaffung der Abgabe vorstellen. "Wenn der Bundeshaushalt ohne Neuverschuldung auskommt, kann man anfangen, über eine Senkung oder Abschaffung des Solis nachzudenken", sagte er.

Unions-Bundestagsfraktionsvize Michael Meister (CDU) sagte dem Blatt: "Im September werden wir klarer sehen, wie die Steuereinnahmen sich entwickeln." Wenn es neben der Haushaltskonsolidierung Spielraum gebe, könne man auch über eine Senkung des Solidaritätszuschlags reden.

Der sächsische CDU-Landtagsabgeordnete Heinz Eggert sagte, da sich die Steuereinnahmen gewaltig verbessert hätten, müsse überprüft werden, ob der Solidaritätszuschlag noch so hoch wie ursprünglich gebraucht wird.

Der nordrhein-westfälische FDP-Landeschef Andreas Pinkwart sagte der Zeitung, die Senkung des Solidaritätszuschlags könne nur ein erster Schritt sein. "Notwendig ist eine umfassende Steuerreform mit niedrigen Sätzen und einfachen Regeln, die jeder versteht", sagte er.

Zuschlag für Kosten der deutschen Wiedervereinigung
Der Solidaritätszuschlag ist ein Zuschlag zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, der eingeführt wurde, um die Kosten der deutschen Wiedervereinigung zu finanzieren. Das Aufkommen aus dem Zuschlag steht allein dem Bund zu, nicht wie die Einkommensteuer Bund und Ländern gemeinsam (vgl. Art. 106 I Nr. 6 und III GG). Daher bedarf das Gesetz über den Zuschlag auch nicht der Zustimmung des Bundesrates (Art. 105 III GG). Darüberhinaus besteht ein Solidarpakt zwischen Ländern und Bund.

Die Höhe des Solidaritätszuschlags beträgt derzeit 5,5 % der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer. Durch den Solidaritätszuschlag stand dem Bund in den letzten Jahren eine Summe von jährlich rund zehn Milliarden Euro zur Verfügung.