Kopftuchverbot an NRW-Schulen darf nicht umgangen werden

Echthaarperücke ja, Baskenmütze nein

Muslimische Pädagoginnen dürfen das in NRW geltende Kopftuchverbot an Schulen nicht umgehen, indem sie eine andere Kopfbedeckung tragen. Das entschied das Arbeitsgericht Düsseldorf am Freitag und erklärte eine von der zuständigen Bezirksregierung ausgesprochene Abmahnung einer Schulsozialpädagogin für rechtens. Es ging um den Fall einer 35-jährigen Muslimin, die in der Schule eine Haar und Ohren bedeckende Baskenmütze trug. Dem Kompromissvorschlag, stattdessen eine Echthaarperücke zu tragen, wies sie von sich.

 (DR)

Das Tragen der Baskenmütze verstoße gegen das vom Gesetzgeber geforderte Neutralitätsgebot der Lehrerkleidung, die auch für Sozialpädagogen an Schulen gelte, urteilte das Gericht. Die Vorsitzende Richterin Heike Menche erklärte, die Pädagogin trage die Baskenmütze nur als "Ersatz für das Kopftuch", das sie nach dem neuen nordrhein-westfälischen Schulgesetz nicht mehr tragen dürfe. Menche wies daher die Klage der Muslimin gegen die Abmahnung zurück, ließ jedoch den Gang vor das Landesarbeitsgericht zu.
Es stehe außer Frage, dass die von der 35-Jährigen getragene Baskenmütze von anderen "als religiöses Symbol" bewertet werden solle, betonte Menche. Für die Schüler, die die Klägerin kennen, sei die Mütze "ein bloßer Austausch" des früher von ihr getragenen Kopftuchs. "Das äußere Erscheinungsbild der Klägerin entspricht nicht dem staatlichen Neutralitätsgebot", befand das Arbeitsgericht.

Die Pädagogin, die seit zehn Jahren im Schuldienst arbeitet, war am Freitag nicht vor Gericht erschienen. Sie hatte jedoch den Kompromissvorschlag der zuständigen Bezirksregierung zurückgewiesen, statt der Baskenmütze eine Echthaarperücke zu tragen.

Nach Inkrafttreten des neuen NRW-Schulgesetzes hatte sie das Kopftuch zunächst abgelegt. Allerdings habe sie etwas gesucht, um ihre "persönliche und kulturelle Würde" zu wahren, erklärte die Frau beim ersten Gerichtstermin. Sie habe sich für die Baskenmütze entschieden, weil sie sich "sonst nicht angezogen" fühle. Das NRW-Schulgesetz verbietet politische, religiöse oder weltanschauliche Bekundungen, die den Schulfrieden gefährden könnten. Das Wort Kopftuch kommt im Gesetzestext nicht vor.
Bereits in sechs Wochen wird sich erneut ein nordrhein-westfälisches Gericht mit dem Kopftuchverbot für Lehrerinnen befassen müssen. Dann geht es um den Fall einer 52-jährigen verbeamteten Hauptschullehrerin aus dem Kreis Mettmann, die früher jahrelang evangelischen Religionsunterricht erteilte und dann zum Islam konvertierte. Sie klagt vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen das Kopftuchverbot.
Sie sehe darin eine Ungleichbehandlung der Religionen, erklärte sie am Freitag am Rande des Verfahrens. (d63007/29.6.2007)