Patientenverfügung

Hintergrund:

Mit Patientenverfügungen oder Patiententestamenten können Menschen vorab festlegen, wie sie im Fall einer schwer wiegenden Erkrankung medizinisch behandelt werden wollen. Die Dokumente sollen insbesondere Fälle regeln, in denen sich Patienten wegen lang andauernder Bewusstlosigkeit oder schwerer Hirnschäden nicht mehr selber äußern können.

 (DR)

In den Verfügungen kann festgelegt werden, ob die Ärzte alle Möglichkeiten moderner Medizin ausschöpfen sollen, um das Leben zu erhalten, oder ob sie auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichten sollen. Möglich ist auch, in einer Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson zu benennen, die im Fall schwerster Krankheit Entscheidungen treffen kann.

Umstritten ist in Deutschland, wie weit solche Verfügungen als unmittelbar rechtsverbindlich oder nur als Indiz für die Haltung eines Patienten akzeptiert werden. Kritiker unterstreichen, dass teils weit vorab verfasste Patiententestamente wenig über die Meinung des Betroffenen im konkreten Krankheitsfall aussagen. Der Bundesgerichtshof hatte im März 2003 entschieden, dass bei nicht äußerungsfähigen Patienten eine Patientenverfügung zur Beendigung lebensverlängernder Maßnahmen nicht automatisch ausreicht.
Erforderlich sei in Zweifelsfällen, in denen Arzt und Betreuer unterschiedlicher Meinung sind, eine vormundschaftsgerichtliche Bestätigung.

Dieses Urteil wurde von der Politik als unbefriedigend empfunden.
Mittlerweile liegen verschiedene fraktionsübergreifende Gesetzesentwürfe vor, die Fragen der Reichweite und der formalen Mindeststandards unterschiedlich beantworten. Wie bei anderen schwierigen ethischen Fragen sollen die Bundestagsabgeordneten nach ihrem Gewissen entscheiden können. Umstritten ist insbesondere, ob Patientenverfügungen auch schon vor Eintreten des Sterbeprozesses und auch bei Wachkoma- und Demenzpatienten gültig sein sollen.