Bundestag verabschiedet Zuwanderungsreform - Bedenken bei SPD-Abgeordneten - Grüne: "Schändliches" Gesetz

Integrationsverhinderungsgesetz?

Der Bundestag hat am Donnerstag mit den Stimmen der Koalition umfangreiche Änderungen des Asyl- und Ausländerrechts beschlossen. Das Gesetzespaket, das elf EU-Richtlinien in nationales Recht umsetzt, sieht unter anderem ein Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge vor. Außerdem wird der Ehegattennachzug neu geregelt. Die Opposition lehnte das Gesetz geschlossen ab.

 (DR)

Bei der SPD-Fraktion gab es einige Enthaltungen und Gegenstimmen. In einer gemeinsamen Erklärung äußerten mehr als 50 SPD-Abgeordnete teils massive Bedenken, stimmten aber zugunsten des neuen Bleiberechts zu.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) verteidigte die Zuwanderungsreform. Es sei ein Ausgleich gefunden worden zwischen den Interessen des Bundes, der Länder und der Kommunen. Bedenken gegen die Regelungen zum Ehegattennachzug wies Schäuble zurück. Er sei zuversichtlich, dass das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben werde. Es gehe darum, "den Missbrauch des Familiennachzugs zur Verhinderung von Integration" zu bekämpfen. Das Gesetz sieht vor, dass nachziehende Ehegatten aus Nicht-EU-Ländern mindestens 18 Jahre alt sein und einfache Deutschkenntnisse nachweisen müssen.
Die Bundesintegrationsbeauftragte Maria Böhmer (CDU) nannte die Verabschiedung des neuen Zuwanderungsgesetzes einen "wichtigen Schritt für eine bessere Integration von Migrantinnen und Migranten".

Mit dem Gesetz würden insbesondere die Rechte von Frauen aus Zuwandererfamilien gestärkt. In einer Erklärung kritisierten hingegen 56 Abgeordnete der SPD-Fraktion, die EU-Richtlinien seien "hart an der Grenze des nach EU-Recht gerade noch Zulässigen umgesetzt worden". Unter anderem sei es nicht gelungen, das Problem der Kettenduldungen dauerhaft zu vermeiden und Opfern von Zwangsverheiratungen eine bessere Möglichkeit zur Wiederkehr nach Deutschland zu schaffen. Der Gesetzentwurf sei ein schwieriger und in vielen Teilen eigentlich abzulehnender Kompromiss, so die Abgeordneten. Ihm werde nur zugestimmt, weil das Bleiberecht die Situation für bis zu 60.000 langjährig geduldete Flüchtlinge dauerhaft verbessern könne.

Der migrationspolitische Sprecher der Grünen, Josef Winkler, nannte das Gesetz in einer emotionalen Rede "schäbig, schädlich und schändlich". Das Gesetz sei familienfeindlich und verletze Grundrechte. Integration werde unter Androhung von Strafen erzwungen. Zwangsehen würden nicht bekämpft. Stattdessen werde der Familiennachzug für türkische Familien erschwert.

Die FDP warf der Koalition vor, sie benachteilige ausländische Selbstständige und Arbeitnehmer in Deutschland. Die bürokratischen Hürden für Unternehmen würden nicht abgebaut. Die Linksfraktion kritisierte, Asylbewerber würden schlechter gestellt. Zudem werde die Einbürgerung hier lebender Ausländer erschwert, so die Rechtsexpertin der Fraktion, Sevim Dagdelen.
Auch der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisierte den Zuwanderungs-Kompromiss.

Flüchtlingen, die nach dem europäischen Menschenrechtsstandard nicht in Krisengebiete abgeschoben werden können, werde in Deutschland immer noch kein sicherer Aufenthaltstatus gewährt, bemängelte er. Verbandschef Eberhard Jüttner nannte die Neuregelungen zum Familiennachzug verfassungsrechtlich bedenklich: "Der geforderte Nachweis von Deutschkenntnissen schon vor der Einreise verhindert die Familienzusammenführung, löst aber nicht das Problem der Zwangsheirat", sagte er.