Kirchen kritisieren Entwurf zum Asyl- und Aufenthaltsrecht

Verstöße gegen EU-Vorgaben

Kirchen und Menschenrechtsgruppen haben einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Asyl- und Aufenthaltsrecht heftig kritisiert. Das Papier, zu dem der Innenausschuss des Bundestages am Montag Sachverständige anhört, verstoße gegen Richtlinien der Europäischen Union und enthalte nicht akzeptable Verschärfungen geltenden Rechts, sagte Julia Duchrow von amnesty international.

 (DR)

"Nicht den EU-Vorgaben entsprechend berücksichtigt"
Der Grünen-Politiker Josef Winkler wies ebenfalls auf geplante Verschlechterungen für Flüchtlinge hin und warnte davor, den Zuwanderungskompromiss aus dem 2004 aufzukündigen. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Deutsche Bischofskonferenz äußerten sich in einer umfangreichen Stellungnahme zu dem Entwurf und bemängelten unter anderem ebenfalls, dass der Flüchtlingsschutz nicht den EU-Vorgaben entsprechend berücksichtigt sei.

Mit dem geplanten Gesetz sollen elf EU-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden. "An entscheidenden Stellen aber verweigert sich die Regierung", sagt Duchrow. So müssten "Menschen aus Bürgerkriegsgebieten laut der EU-Richtlinien ein Aufenthaltsrecht sowie Abschiebeschutz genießen. Der aktuelle Entwurf sieht das aber nicht vor".

Zudem sollen die Möglichkeiten der Inhaftierung von Flüchtlingen erweitert werden. Nicht nur Polizisten, sondern auch Mitarbeiter der Ausländerbehörden sollen dazu künftig befugt sein. "Dadurch werden die Menschen verunsichert, sie werden ständig Angst haben, beim nächsten Behördengang festgehalten zu werden", sagte Duchrow. Amnesty befürchte außerdem, dass durch diese Regelung die Schwelle für Inhaftierungen sinken könnte.

Wer in armen Verhältnissen lebt...
Die Kirchen sowie die Grünen kritisieren besonders nachdrücklich, dass Ehepartner laut Entwurf auch künftig nur dann aus dem Ausland zu ihrem deutschen Partner einreisen dürfen, wenn sie bereits über einfache Deutschkenntnisse verfügen. Diese Regelung benachteilige vor allem sozial schwächere Menschen, sagte Grünen-Politiker Winkler. Gerade in armen Gebieten sei es oft schwer oder gar nicht möglich, Deutschkurse zu besuchen. Und "wer in armen Verhältnissen lebt kann sich die Reise zu nächsten Goethe-Institut kaum leisten. Manchen dürfte es sogar am Geld für einen einfachen Sprachkurs fehlen", betonte Winkler.

Durch die Forderung nach einem Sprachnachweis vor einer Einreise sehen die Kirchen «die Grundrechte beider Ehepartner» aus Artikel 6 des Grundgesetzes ("Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung") verletzt. Die Regierungsparteien wollen diesen Nachweis, um so Zwangsverheiratungen entgegenzuwirken und den Frauen zu mehr Sicherheit in Deutschland zu verhelfen.

"Wenn eine Frau zumindest über sprachliche Grundkenntnisse verfügt hat sie zumindest ansatzweise die Option, im Notfall Hilfe zu holen. Was nützt es wenn wir Hotlines einrichten, die Frauen sich aber nicht verständigen können?", sagte CDU-Politikerin Michaela Noll. Dagegen schlagen Grüne und Kirchen vor, einreisende Ehepartner nach ihrer Ankunft in Deutschland noch intensiver als bisher zu fördern. Winkler betonte: "Es ist ja nicht so, dass die angebotenen Kurse nicht angenommen werden, im Gegenteil! Die Nachfrage ist größer als das Angebot."

Entscheidende Versäumnisse
Im Kampf gegen Zwangsverheiratungen wirft er der Regierung ein entscheidendes Versäumnis vor: "Wenn in Deutschland lebende Ausländerinnen mit festem Aufenthaltsrecht während eines Urlaubs zwangsverheiratet werden, verlieren sie nach sechs Monaten das Rückkehrrecht. Da lässt die Regierung die Opfer alleine. Das beweist, wie wenig ernst sie den Opferschutz hier nimmt", sagte Winkler. Dies gelte auch beim Umgang mit Opfern von Menschenhandel. Diese Menschen bekämen in Deutschland "keine ausreichende therapeutischen Behandlungen, obwohl die EU-Richtlinien die ausdrücklich vorsehen."

Einig sind sich Grüne und Kirchen auch in der Forderung, dass die so genannte EU-Qualifizierungsrichtlinie vollständig in deutsches Recht umgesetzt werden müsse. Es müsse sichergestellt werden, dass etwa Menschen, die wegen ihrer sexuellen Identität oder öffentlicher religiöser Betätigung verfolgt würden, als Flüchtlinge anerkannt werden.