Russland muss Scientology als Religionsgemeinschaft anerkennen

Scientology fordert Religionsfreiheit

Ist Scientology eine Religionsgemeinschaft? Mit dieser Frage mussten sich in den vergangenen Monaten der Europäische Menschenrechtsgerichtshof beschäftigen. Russland hatte sich geweigert, Scientology den entsprechenden Status zu bewilligen - muss dies jetzt aber tun, entschied Straßburg.

 (DR)

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat der Scientology-Sekte im Streit mit Russland Recht gegeben. Die Weigerung der russischen Behörden, Scientology als Religionsgemeinschaft einzutragen, stelle einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention dar, urteilten die Straßburger Richter am Donnerstag. Diese garantiere Vereinigungsfreiheit sowie Gewissens- und Religionsfreiheit. Die Kläger erhielten 25.000 Euro Schaden- und Auslagenersatz zugesprochen.

Das Straßburger Menschenrechtsgericht erläuterte, der russische Scientology-Zweig sei 1994 in Moskau gegründet und ordnungsgemäß als Religionsgemeinschaft eingetragen worden. Nach einer russischen Gesetzesänderung im Jahr 1997 mussten sich aber alle religiösen Vereinigungen, die noch keine 15 Jahre bestanden, bis Ende 2000 erneut beim Justizministerium registrieren lassen. Dies habe Scientology bis 2005 insgesamt elf Mal vergeblich versucht.

Die Straßburger Richter befanden nun, mehrere Ablehnungen der Moskauer Behörden seien nicht ausreichend begründet gewesen. Dies gelte etwa für vier Bescheide auf Grund fehlender Dokumente. Das Gericht verwies auch auf die Neutralitätspflicht des Staates. Es stehe dem Staat nicht an, über die Rechtmäßigkeit religiöser Überzeugungen zu befinden. Nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel in Russland hatte Scientology 2002 vor dem Menschenrechtsgericht Klage eingereicht.