Verbraucherinformationsgesetz soll Lebensmittelskandalen vorbeugen

Vertane Chance?

Das Bundeskabinett hat einen nachgebesserten Entwurf
zum Verbraucherinformationsgesetz beschlossen. Das Regelwerk soll
Lebensmittelskandalen vorbeugen und Verbrauchern einen besseren
Zugang zu Informationen verschaffen. Verbraucherschützer bezeichnen die neuen Regelungen als vertan Chance, wesentliche Schwächen des ersten Entwurfs zu korrigieren. Der Informationsanspruch müsse über Lebens- und Futtermittel hinaus auch für andere Produkte und Dienstleistungen gelten.

 (DR)

Das Gesetz sieht vor, das Behörden künftig von sich aus über
gesundheitsgefährdende Produkte oder Inhaltsstoffe informieren sollen. Den
zuständigen Stellen soll unter bestimmten Voraussetzungen
vorgeschrieben werden, die Namen von Firmen zu veröffentlichen.
Informationen können auch individuell angefordert werden. Dann fallen
aber "kostendeckende Gebühren" an.

Bundespräsident Horst Köhler hatte das Verbraucherinformationsgesetz im Dezember gestoppt. Seine Entscheidung begründete er damals damit, dass nach der Föderalismusreform kein Bundesgesetz den Kommunen Aufgaben übertragen dürfe. In der neuen Fassung wurden nach Auskunft des Ministeriums nun die Begriffe "Gemeinden" und "Kommunen" gestrichen. In Paragraph 1 wird zudem klargestellt, dass das Gesetz nur dann umgesetzt werden kann, wenn die Aufgaben durch das Landesrecht übertragen worden sind.

Im April 2002 wurde das Gesetz erstmals von der rot-grünen
Bundesregierung in den Bundestag eingebracht. Es scheiterte aber im
Bundesrat am Widerstand einiger Unions-geführter Länder.