Die Unternehmenssteuerreform

Von A bis Z

Der Bundestag hat am Freitag in erster Lesung über die umstrittenen Regierungspläne zur Unternehmenssteuerreform debattiert. Das neue Regelwerk soll 2008 in Kraft treten. Die Nachrichtenagentur ddp dokumentiert die wichtigsten Punkte des Entwurfs:

 (DR)

ABGELTUNGSSTEUER: Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne werden ab 1. Januar 2009 pauschal mit 25 Prozent besteuert. Die neue Steuer wird direkt von den zuständigen Kreditinstituten einbehalten und an den Staat abgeführt. Damit wird - wie in solchen Fällen international bereits üblich - die Anonymität des Steuererbringers gewahrt. In der Steuererklärung müssen diese Kapitalerträge nicht mehr aufgeführt werden.

GEGENFINANZIERUNG: Die in der Reform vorgesehene Steuersenkung sowie die Einführung der Abgeltungssteuer wird Bund und Länder voraussichtlich 30 Milliarden Euro kosten. 25 Milliarden Euro sollen durch die Streichung von Steuervorteilen sowie durch höhere Anreize zur Versteuerung von Gewinnen in Deutschland wieder in die Kassen gespült werden. Damit läge der Einnahmeverlust für den Staat und die Entlastung der Unternehmen bei rund fünf Milliarden Euro.

STEUERSENKUNG: Die Steuerlast von Kapitalgesellschaften (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) wird von derzeit 38,65 Prozent auf 29,83 Prozent gesenkt. Die Körperschaftssteuer fällt von 25 auf 15 Prozent. Die Messzahl bei der Gewerbesteuer wird von fünf Prozent auf einheitlich 3,5 Prozent reduziert.

THESAURIERUNG: Personengesellschaften können künftig Gewinne, die sie wieder in das Unternehmen investieren, mit 28,25 Prozent günstiger versteuern (Thesaurierungsbegünstigung). Ansonsten gilt weiter die Einkommenssteuer von maximal 42 Prozent. Wird das Geld später jedoch entnommen, muss nachversteuert werden. Ausgenommen sind Entnahmen für die Bezahlung von Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die Thesaurierungsbegünstigung lohnt sich nur für große Unternehmen.

ZINSSCHRANKE: Mit dem neuen Instrument soll verhindert werden, dass international tätige Konzerne ihre Gewinne in Niedrigsteuerländern versteuern und gleichzeitig hohe Zinsen aus Auslandskrediten in Deutschland geltend machen. Die Freigrenze liegt bei einer Million Euro pro Jahr. Die Regelung trifft daher nur größere Konzerne mit einem Kreditvolumen von mehr als 20 Millionen Euro. Ausgenommen sind außerdem Unternehmen, deren Eigenkapital in Deutschland über dem Niveau des gesamten Konzerns liegt (Escape-Klausel). Eine schädliche Gesellschafterfremdfinanzierung bei einer Konzerngesellschaft führt zur Anwendung der Zinsschranke bei allen Gesellschaften des Konzerns.