Bundestag debattierte über Patientenverfügungen - Bischöfe veröffentlichen Stellungnahme

Leise Worte, langes Ringen

Nach der ersten großen Debatte des Bundestags über Patientenverfügungen ist die künftige gesetzliche Regelung völlig offen. Die nachdenkliche und teils sehr persönliche Aussprache zeigte die Breite der gesellschaftlichen Diskussion der vergangenen Jahre auf. Die katholischen Bischöfe sehen in Patientenverfügungen nur ein Element im Dienst eines menschenwürdigen Sterbens. Daneben müssten das Hospizwesen und die Palliativmedizin dringend ausgebaut werden.

 (DR)

Die beiden Konzepte, die derzeit in den Fraktionen kursieren und nach der Osterpause offiziell als Gesetzentwürfe eingebracht werden sollen, fanden in etwa gleich viele Unterstützer. Da ist zum einen das von SPD-Rechtspolitikern favorisierte Modell, das eine uneingeschränkte Geltung schriftlicher Willenserklärungen vorsieht und die Autonomie des Patienten betont. Dafür plädierte auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), die denselben Ansatz bis zum Regierungswechsel 2005 als rot-grünen Gesetzentwurf durchzusetzen versuchte.

Dagegen stehen die Namen von vier Abgeordneten aus vier Fraktionen für eine eingeschränkte Verbindlichkeit von Verfügungen. Drei der vier, Wolfgang Bosbach (CDU), Rene Röspel
(SPD) und Josef Winkler (Grüne), ergriffen auch das Wort und warnten vor möglichem Missbrauch und Fehlentwicklungen, wenn der Gesetzgeber zu sehr nur auf die Selbstbestimmung abheben würde.

Für beide Konzepte sprachen sich jeweils etwa 10 der insgesamt 31 Redner aus. Die größte Überraschung nach den vielen Voten der vergangenen Tage war, dass sich ein halbes Dutzend Abgeordnete aus fast allen Lagern - an prominentester Stelle Herta Däubler-Gmelin (SPD) - sich dezidiert gegen ein Gesetz aussprach.
Deutschland brauche flächendeckende Hospiz-Versorgung und mehr Angebote der Schmerztherapie, aber "eigentlich keine neue gesetzliche Regelung", meinte die Zypries-Vorgängerin. Da diverse Befürworter der beiden Regelungsmodelle zugleich propagierten, kein Konzept sei besser als das jeweils andere, steht das Zustandekommen eines Gesetzes durchaus noch nicht fest.

Bei 31 Rednern kamen neun Juristen, drei Mediziner und ein Krankenpfleger zu Wort. Gerade bei letzterem dominierte die Warnung davor, Patientenverfügungen zu überschätzen. Mancher Abgeordnete wurde sehr persönlich. Olaf Scholz, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD, berichtete von seiner eigenen Patientenverfügung, die er sich in ihrer Geltung vom Bundestag nun nicht eingrenzen lassen wolle. Jürgen Gehb (CDU) schilderte die Situation am Krankenbett der Mutter mit irreparablen Hirnschaden. Wolfgang Wodarg (SPD) erinnerte an seine Zeit als Arzt im Krankenhaus, als er Apparate abschaltete oder Patienten wiederbelebte. Wolfgang Zöller (CSU) erinnerte an das Sterben von Papst Johannes Paul II. im Jahr 2005 - "ohne Patientenverfügung, ohne Konsil, ohne Vormundschaftsbericht".

Zumindest in einem Punkt stimmten die meisten Abgeordneten
überein: Ärzte und Patienten sowie Angehörige müssten frühzeitig und möglichst viel miteinander über die medizinischen Grenzfragen des Lebens sprechen. Und: Schmerztherapie und Hospizarbeit sollten weiter intensiviert werden.

Bundestagspräsident Norbert Lammert trat nicht ans Rednerpult.
Aber nach einem Disput zwischen den Protagonisten Zypries und Bosbach brachte er mit einer kurzen Bemerkung vom Präsidentenpult aus das Ringen dieser dreieinhalb Stunden doch auf den Punkt. Da sprach er vom Abwägungsproblem der konkreten Entscheidungen, "für das es eine rundum überzeugende Lösung vermutlich nicht gibt".
Die Thematisierung dieses Dilemmas machte diese Aussprache zu den größeren Debatten dieser Legislaturperiode.


Katholische Bischöfe formulieren Kriterien für Patientenverfügung
Die katholischen Bischöfe sehen in Patientenverfügungen nur ein Element im Dienst eines menschenwürdigen Sterbens. Daneben müssten das Hospizwesen und die Palliativmedizin dringend ausgebaut werden, erklärte die Deutsche Bischofskonferenz am Donnerstag in Bonn. Der Schutz des Menschen am Lebensende sei unbedingt zu gewährleisten. "Deshalb muss jeder Maßnahme einer aktiven Sterbehilfe oder einer ärztlichen Beihilfe zum Suizid eine klare Absage erteilt werden", so die Bischöfe.

In ihrer Stellungnahme formulieren die Bischöfe eine Reihe von Kriterien für eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung. Dazu gehört etwa die Schriftform der Verfügung als Voraussetzung für ihre Wirkung. Änderungen oder Widerruf der Willensbekundung sollten jederzeit möglich sein, Patientenverfügungen deshalb regelmäßig aktualisiert werden. Weiter empfehlen die Bischöfe die Einsetzung eines Bevollmächtigten. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Betreuer oder Bevollmächtigtem und Arzt sollte das Vormundschaftsgericht entscheiden.

Die Bischöfe erteilen Plänen eine Absage, die Einstellung lebensnotwendiger Behandlungen von Patienten im Wachkoma und Menschen mit schwerster Demenz zu erlauben: "Diese Menschen sind keine Sterbenden, sondern Schwerkranke, die unsere besondere Zuwendung und Pflege brauchen." Damit werde die Grenze zwischen ethisch zulässiger passiver und unzulässiger aktiver Sterbehilfe überschritten, wenden sie ein.