Regensburger Laien in Rom gescheitert

Kein Rechtsbruch von Bischof Müller

Die Gegner der umstrittenen Neuordnung der Laiengremien in der Diözese Regensburg sind vor dem höchsten Gericht der römischen Kurie, der Apostolischen Signatur, mit ihrer Beschwerde gescheitert. Das Bistum veröffentlichte am Dienstag ein Dekret des Kirchengerichts, demzufolge die Beschwerde nicht zur Verhandlung zugelassen wird, "da sie offensichtlich jeglicher Grundlage entbehrt". Mit dieser Entscheidung ist das Verfahren nach Auffassung der Diözese abgeschlossen.

 (DR)

Der Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller hatte Ende November 2005 trotz Kritik und Protesten die obersten gewählten Laiengremien der Diözese aufgelöst und sie durch ein Diözesankomitee und einen Pastoralrat ersetzt. Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Hans Joachim Meyer, warf dem Bischof daraufhin "offenen Rechtsbruch" vor.

Regensburgs Generalvikar Michael Fuchs verlangt vom ZdK nun, die "Falscheinschätzung" öffentlich zu korrigieren. Die Entscheidungen der römischen Instanzen müssten vom ZdK akzeptiert werden. "Dies ist die Voraussetzung für die zukünftige Zusammenarbeit zwischen ZdK und Diözese", warnte Fuchs. Das ZdK hätte "diesen Schaden für das Ansehen der Kirche" vermeiden können, wenn es sich auf "theologisch und kirchenrechtlich kompetente Berater" verlassen hätte.