Kindergärten-Neuordnung ist Spargesetz zu Lasten der Eltern

NRW: Neuordnung der Kindergartenlandschaft

Die von der Landesregierung geplante grundlegende Neuordnung der Kindergarten-Landschaft in NRW läuft nach Auffassung der Düsseldorfer SPD-Landtagsopposition auf "ein Spargesetz zu Lasten von Eltern, Kindern, Erzieherinnen und Kommunen" hinaus. Die Versprechungen von Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU), mit dem neuen Kindergartengesetz die Kinderbetreuung spürbar zu verbessern, seien "in sich zusammen gefallen wie ein erkaltetes Souffle", erklärte die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Britta Altenkamp, am Montag vor Journalisten in Düsseldorf.

 (DR)

Bei den bisherigen Verhandlungen mit freien Trägern und kommunalen Spitzenverbänden sei Familienminister Armin Laschet
(CDU) mit der von ihm befürworteten Pro-Kind-Förderung ebenso gescheitert wie mit der Einführung von individuellen Buchungszeiten für Eltern außerhalb der Regelöffnungszeiten bei Kindergärten. Derzeit werde ein Fördermodell auf Basis einer Gruppenpauschale favorisiert. Dieses basiere auf einer Standardgruppe von 18 bis 22 Kindern, die von einer Fachkraft und einer Ergänzungskraft betreut werden. Gegenüber den bisherigen Standards bedeute dies bei der Gruppengröße wie bei der Personalausstattung "einen Qualitätsabbau", erklärte Altenkamp.
Die Buchung individueller Öffnungszeiten sei wegen des befürchteten bürokratischen Aufwandes am Widerstand der kommunalen Spitzenverbände gescheitert. "Das ist definitiv vom Tisch", sagte Altenkamp.

Keine langfristige Perspektive
Die Absenkung des Trägeranteils für die kirchlichen Kindergärten von bisher 18 auf künftig 12 Prozent kostet das Land nach den Berechnungen der SPD-Landtagsfraktion 112 Millionen Euro pro Jahre. Bei Minister Laschet sei bislang kein Finanzkonzept erkennbar, um diese Mehrbelastungen für das Land auffangen zu können. Die Pläne zeigten keine langfristige Perspektive für eine Reduzierung der Elternbeiträge oder den beitragsfreien Kindergarten auf. Stattdessen seien durch das neuen Gesetz steigende Elternbeiträgen zu befürchten, kritisierte Altenkamp.

Qualitätseinbußen befürchtet
Unterdessen hat die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege die Landesregierung vor "Qualitätseinbußen" in den Kindergärten gewarnt. Die bislang angedachten Förderpauschalen pro Kindergartengruppe seien "in den meisten Fällen nicht auskömmlich", heißt es in einem am Montag in Düsseldorf bekannt gewordenen Schreiben der freien Wohlfahrtsverbände an Familienminister Laschet. Die für das kommende Haushaltsjahr 2008 geplanten Etatpositionen im Landeshaushalt seien "nicht ausreichend", um "das Angebot der Tageseinrichtungen auf dem bisherigen Qualitätsniveau aufrecht zu erhalten".

Insbesondere könne Laschet nicht darstellen, wie er bei diesem Finanzrahmen die Hortplätze für die unter dreijährigen Kinder von derzeit 16.000 auf 32.000 bis zum Jahre 2010 erhöhen wolle, monieren die freien Träger. Künftig sollen Kinder im Alter von unter drei Jahren dem Vernehmen nach bei der Förderung nicht mehr wie zwei Kinder, sondern lediglich mit einem Faktor von 1,7 bewertet werden. Zudem soll nach dem derzeitigen Beratungsstand bei den kleinen altersgemischten Gruppen eine Betreuungskraft gestrichen werden.

Eine Sprecherin des Düsseldorfer Familienministeriums erklärte auf Anfrage, Minister Laschet halte an "einer kindgesteuerten Förderung" fest. Es gebe mit den freien Trägern und kommunalen Spitzenverbänden derzeit noch keine verbindlich verabredeten Berechnungsmodelle für Gruppenpauschalen. "Die Dinge verändern sich derzeit noch täglich", erklärte die Laschet-Sprecherin.
Spätestens Anfang März will das Landeskabinett die Eckpunkte für die Novelle des Gesetzes über Kindertagesstätten (GTK) beraten.