NRW: Schwarz-Gelb erlaubt Überprüfung privater Computer bei Verdacht auf schwere Straftaten

Big Brother is watching you?

Mit der Stimmenmehrheit von CDU und FDP hat der Düsseldorfer Landtag am Mittwoch das neue Verfassungsschutzgesetz für NRW verabschiedet. Es sieht mehr Kompetenzen für die Sicherheitsbehörde im Kampf gegen internationale Terroristen vor. So können die Verfassungsschützer beim Verdacht auf Planung schwerwiegender Straftaten über das Internet auch private Computer durchforsten. Zudem wird die Option für den so genannten großen Lauschangriff offen gehalten. Die Oppositionsparteien SPD und Grüne lehnten die Neuregelung als überzogenen Eingriff in die Privatsphäre der Bürger ab.

 (DR)

Landesinnenminister Ingo Wolf (FDP) räumte in Sachen PC-Überwachung zwar bei einen "erheblichen Eingriff" in das informelle Selbstbestimmungsrecht der Bürger ein, betonte vor der Abstimmung im Parlament allerdings, das neue Gesetz biete ausreichend rechtstaatlichen Schutz. Bei der PC-Überwachung gehe es darum, sicherzustellen, dass der Verfassungsschutz auch auf moderne Kommunikationsmittel zurückgreifen könne, "«gegen Menschen, die Böses im Schilde führen, die Straftaten planen wie Mord, Brandstiftung oder terroristische Anschläge."

Nach Darstellung der Regierungskoalition schafft "das modernste Sicherheitsgesetz" eine rechtssichere Grundlage um etwa Bankkonten, Telefone und Computer von Extremisten kontrollieren zu können. Das Gesetz gibt dem NRW-Verfassungsschutz auch die Möglichkeit des verdeckten Zugriffs auf Festplatten und andere informationstechnische Systeme im Internet. Falls keine Sicherheitsinteressen entgegenstehen, sieht das Gesetz auch die Information der betroffenen Bürger über das Ergebnis eines solchen Zugriffs vor.

Grüne und SPD gegen Online-Schnüffelei
Sprecher der Grünen sprachen am Mittwoch vor der Abstimmung von "Online-Schnüffelei" und warfen den Regierungsparteien vor, Bürgerrechte zu missachten. Die oppositionelle SPD kritisierte die PC-Kontrolle durch den Verfassungsschutz als "Online-Hausdurchsuchung". Man sehe zwar, dass der internationale Terrorismus als Bedrohung bestehen bleibe, plädiere allerdings dafür, dass bei dessen Bekämpfung Zweck und Mittel im Verhältnis bleiben müssten. "Die Freiheit darf nicht scheibchenweise dem Terrorismus geopfert werden", warnte ein Sprecher der SPD.