Bund fördert Internationale Jugendbegegnungen

Bundesfördermittel für den Weltjugendtag

 (DR)

Der Bund unterstützt die Jugendbegegnung während des Weltjugendtages finanziell. Kirchengemeinden können Anträge auf Förderung stellen, müssen aber folgende Bedingungen erfüllen:

Die Begegnung dauert mindestens drei Tage, nicht mitgezählt werden die Tage der An- und Abreise sowie die Zeit in Köln.

Die Teilnehmenden sind zwischen 12 und 30 Jahre alt. Es sind mindestens 30 Teilnehmende. Betreuer werden nicht bezuschusst. Es gibt deutsche und ausländische Teilnehmende.

Das Programm umfasst vor allem jugendpolitische Inhalte, keine Entwicklungspolitik, keine Touristik und nur wenig Religiöses.


Fazit: Es reicht nicht, ein paar Jugendlichen Unterschlupf zu gewähren. Außerhalb des Erzbistums Köln bieten sich die "Tage der Begegnung" vom 11. bis 14. August 2005 für eine solche geförderte Jugendbegegnung an. Gemeinden im Erzbistum Köln müssen sich da schon etwas ausdenken, denn dort finden die Tage der Begegnung nicht statt.

Informationen und Antragsformulare gibt es beim WJT-Beauftragten des Bistums. Die Anträge werden gesammelt und an das Jugendhaus Düsseldorf geschickt, wo die Fördermittel zentral verwaltet werden.

Die Förderung der Internationalen Jugendbegegnungen im zeitlichen Umfeld des Weltjugendtags geschieht übrigens mit Mitteln des Kinder- und Jugendplanes des Bundes (KJP). Das Bundesjugendministerium und das Jugendhaus Düsseldorf haben bereits im November eine entsprechen Vereinbarung getroffen.

Einen Antrag auf Förderung können Kirchengemeinden noch bis zum 15. Januar stellen.