Deutschland setzt mit dem bundesweiten Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes die Unesco-Konvention zur Erhaltung solcher Kulturformen um. Die Welterbekonvention der Unesco ist das wichtigste Instrument der Völkergemeinschaft zum Schutz des weltweiten Kultur- und Naturerbes. 2006 trat dann das Abkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes in Kraft.
Dabei geht es um Tanz, Theater und Musik, aber auch um Handwerk, Traditionen und Bräuche aus allen Weltreligionen. Dazu zählen die Heilig-Blut-Prozession in Brügge, der argentinische Tango, die Mittelmeerküche, die Peking-Oper oder die deutsche Brotkultur. 161 Staaten sind dem Übereinkommen bis heute beigetreten, Deutschland im Juli 2013. Deutsches Kulturerbe wurde daraufhin zunächst in einer bundesweiten Liste eingetragen. Die meisten Einträge verzeichnen China, Japan und Südkorea.
Das deutsche Verzeichnis wird in einem mehrstufigen Verfahren von der Deutschen Unesco-Kommission und verschiedenen deutschen staatlichen Akteuren erstellt. Es handelt sich also um kein Unesco-Verzeichnis. Die Aufnahme ins nationale Verzeichnis ist aber die Voraussetzung dafür, an die Unesco weitergemeldet zu werden, um auf eine internationale Liste zu kommen. In Bayern zum Beispiel werden auch auf Länderebene die im Freistaat verorteten immateriellen Ausdrucksformen in einem eigenen Landesverzeichnis dokumentiert. (dpa)