Das EU-Lieferkettengesetz

Demokratische Republik Kongo, Bukavu. Ein Mann arbeitet in der Mine Zola Zola bei Nzibira in der ostkongolesischen Provinz Süd-Kivu auf der Suche nach Mineralien und Erzen / © Jürgen Bätz (dpa)
Demokratische Republik Kongo, Bukavu. Ein Mann arbeitet in der Mine Zola Zola bei Nzibira in der ostkongolesischen Provinz Süd-Kivu auf der Suche nach Mineralien und Erzen / © Jürgen Bätz ( dpa )

In Deutschland gibt es seit 2023 ein Lieferkettengesetz, das verbindliche Sorgfalts- und Handlungspflichten für Unternehmen aufstellt. Aktuell arbeitet auch die Europäische Union an einem EU-Lieferkettengesetz. Kinderarbeit, Sklaverei, Ausbeutung von Arbeitskräften, Umweltverschmutzung und der Verlust von Artenvielfalt sollen so verhindert werden. Wie streng die Sorgfaltspflichten für europäische Unternehmen ausfallen sollen und für welche Unternehmen sie gelten, darüber wird aktuell verhandelt.

Im Februar 2022 hat die EU-Kommission den Entwurf für ein europäisches Lieferkettengesetz präsentiert. Ende des Jahres legten dann die EU-Staaten ihren Standpunkt fest. Am Donnerstag zog das EU-Parlament nach und stimmte seine Verhandlungsposition ab. Damit können die gemeinsamen Verhandlungen der drei Akteure beginnen.

Grundsätzlich fordert das Parlament ein ambitionierteres EU-Lieferkettengesetz als es die Kommission vorgeschlagen hat. Die Minister der EU-Staaten wollen den Gesetzesvorschlag der Kommission dagegen abschwächen.

Die Parlamentarier wollen, dass die Sorgfaltspflichten für möglichst viele Unternehmen gelten. Daher sollen Unternehmen bereits ab 250 Mitarbeitern ihre Lieferketten kontrollieren. Der Vorschlag der Kommission sieht nur Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten in der Verantwortung. Die EU-Minister verlangen eine Mindestgröße von 1.000 Beschäftigten. In Deutschland gelten die Pflichten ab 2024 für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern.

Ein weiterer Knackpunkt ist das Abstecken der Lieferkette. Das Parlament möchte möglichst viele Akteure einbeziehen, das gilt für Lieferanten, aber auch für Verkauf, Vertrieb und Transport. In Deutschland bezieht sich das Gesetz nicht auf die gesamte Wertschöpfungskette, sondern nur auf direkte Zulieferer eines Unternehmens. Auch die EU-Minister fordern weniger weitreichende Haftungsbestimmungen.

Der Vorschlag des EU-Parlaments bezieht noch stärker als der Entwurf der Kommission den Schutz der Umwelt ein. Unternehmen dürfen beispielsweise kein Trinkwasser verschmutzen. Im deutschen Lieferkettengesetz spielen umweltbezogene Risiken eine untergeordnete Rolle, es konzentriert sich auf Menschenrechte.

Auch bei bestimmten Branchen machen die Akteure Unterschiede.

EU-Kommission und EU-Parlament wollen etwa den Finanzsektor einbeziehen. Die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten wollen den Finanzsektor vom EU-Lieferkettengesetz ausnehmen.