Kaum Interpretationsspielraum
Reaktionen auf Urteil zu kirchlichem Arbeitsrecht
Nicht bei jeder Stelle von Bewerbern dürfen kirchliche Arbeitgeber eine Religionszugehörigkeit fordern. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Von nun an können Bewerber eine gerichtliche Überprüfung verlangen.