Ein Interview mit Katharina Jestaedt (Stellv. Leiterin des katholischen Büros in Berlin)

Werbung für Schwangerschaftsabbrüche?

Für Schwangerschaftsabbrüche darf nicht geworben werden – so steht es nach Paragraf 219a im Strafgesetzbuch. Trotzdem ist die eigentlich so klare Regelung  Streitpunkt zwischen Union und SPD.