Kölner Gericht verweigert Seniorenpaar tödliche Arznei-Dosis

Klage abgewiesen

Einem zum Suizid bereiten Seniorenpaar hat das Kölner Verwaltungsgericht die Erlaubnis zum Erwerb tödlicher Medikamente verweigert. Das Gericht beruft sich auf das Verbot der organisierten Beihilfe zur Selbsttötung.

Bischöfe sind gegen Sterbehilfe / © Jörg Loeffke (KNA)
Bischöfe sind gegen Sterbehilfe / © Jörg Loeffke ( KNA )

Wie das Gericht am Dienstag in Köln mitteilte, hatten die Kläger beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragt, eine tödlich wirkende Dosis Natrium-Pentobarbital kaufen zu dürfen. Nach Auffassung des Ehepaars ergebe sich ihr Recht auf einen selbstbestimmten Tod mit einem Mittel ihrer Wahl aus der unantastbaren Menschenwürde und den Menschenrechten.

Dem folgte das Gericht nicht und wies die Klage ab. Eine Erlaubnis auf Kauf der Arznei könne nur erteilt werden, wenn dadurch die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung sichergestellt werde. Das sei der Zweck des Gesetzes. Zudem ergebe sich weder aus den Grundrechten noch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ein Recht auf eine solche Erlaubnis.

Bischöfe lehnen Sterbehilfe ab

Die Deutsche Bischofskonferenz lehnt entschieden die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid ab. Sie macht sich stark für ein Sterben in Würde und einen Ausbau der Palliativmedizin in Deutschland.

Das Gericht sieht sich in Einklang mit dem im November vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zum assistierten Suizid, das ein Verbot der organisierten Beihilfe zur Selbsttötung festschreibt. Gegen das Urteil ist laut Angaben Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster zulässig (Az: 7 K 14/15).

Das 1937 und 1944 geborene Paar hatte angegeben, sich nach reiflicher Überlegung zur Selbsttötung entschlossen zu haben, um sich und den Angehörigen einen geistigen Verfall und qualvollen Tod zu ersparen.

Beide waren den Angaben zufolge nicht ernsthaft erkrankt. Jedoch spürten sie ein Nachlassen körperlicher und geistiger Kräfte. 2014 hatten sie sich an das BfArM gewandt. Pentobarbital wird in der Humanmedizin als Schlafmittel, in der Tiermedizin zum Einschläfern eingesetzt.


Quelle:
KNA , DR