Anerkennungszahlen und Entschädigungen für Missbrauchsopfer

 (DR)

Die Deutsche Bischofskonferenz zahlt seit 2011 "schnelle und unbürokratische" Anerkennungszahlungen an von Missbrauch Betroffene. Damit ist die katholische Kirche eine der wenigen zivilgesellschaftlichen Organisationen, in denen es klare Regelungen für solche Zahlungen gibt. Andere Institutionen wie Sportvereine verfahren uneinheitlich. Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) zählt einige Beispiele von Leistungen auf.

Die Deutsche Bischofskonferenz zahlte bislang bis zu 5.000 Euro, in besonders schweren Fällen sind zusätzlich Leistungen möglich. Dazu kommen Sonderregelungen etwa des Bistums Regensburg, die etwa für Opfer der "Regensburger Domspatzen" bis zu 20.000 Euro zahlen.

In anderen zivilgesellschaftlichen Einrichtungen wie Sportvereinen gibt es keine einheitlichen Regelungen. Generell haben Betroffene von sexuellem Missbrauch Anspruch auf Leistungen aus dem Opferentschädigungsgesetz. Dies soll aber seit Jahren reformiert werden, Betroffene klagen über sehr langwierige und komplizierte Verfahren und wenig materielle Hilfe.

Der 2010 eingerichtete Runde Tisch der Bundesregierung zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch beschloss deshalb, zwei vorübergehende Fonds aufzulegen, die beim Bundesfamilienministerium angesiedelt sind. Dabei wird unterschieden zwischen dem Fonds für Opfer aus dem familiären Bereich und Opfer, die einen Missbrauch in Institutionen erfahren haben. Bezahlt werden nur Sachleistungen und bis höchstens 10.000 Euro. (kna/Stand 27.09.2018)