Kirche zahlt Entschädigungen an Missbrauchsopfer

Klare Regelung

Die Deutsche Bischofskonferenz zahlt seit 2011 "schnelle und unbürokratische" Anerkennungszahlungen an von Missbrauch Betroffene. In zivilgesellschaftlichen Einrichtungen wie Sportvereinen gibt es keine einheitlichen Regelungen.

Kirche und Geld / © Harald Oppitz (KNA)
Kirche und Geld / © Harald Oppitz ( KNA )

Nach Angaben der Katholischen Nachrichten-Agentur zahlte die Deutsche Bischofskonferenz bislang bis zu 5.000 Euro, in besonders schweren Fällen sind zusätzlich Leistungen möglich. 

Dazu kommen Sonderregelungen etwa des Bistums Regensburg, die etwa für Opfer der "Regensburger Domspatzen" bis zu 20.000 Euro zahlen.

Kalre Regelungen für Entschädigung

Die katholische Kirche ist eine der wenigen zivilgesellschaftlichen Organisationen, in denen es klare Regelungen für solche Zahlungen gibt. Andere Institutionen wie Sportvereine verfahren uneinheitlich.

Generell haben Betroffene von sexuellem Missbrauch Anspruch auf Leistungen aus dem Opferentschädigungsgesetz. Dies soll aber seit Jahren reformiert werden, Betroffene klagen über sehr langwierige und komplizierte Verfahren und wenig materielle Hilfe.

Fonds für Betroffene

Der 2010 eingerichtete Runde Tisch der Bundesregierung zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch beschloss deshalb, zwei vorübergehende Fonds aufzulegen, die beim Bundesfamilienministerium angesiedelt sind. 

Dabei wird unterschieden zwischen dem Fonds für Opfer aus dem familiären Bereich und Opfer, die einen Missbrauch in Institutionen erfahren haben. Bezahlt werden nur Sachleistungen und bis höchstens 10.000 Euro. 

Zahlen zu Anerkennungsleistungen für Missbrauchsopfer

Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen UKA hat am Freitag (03.02.2023) ihren Jahresbericht vorgelegt. Nachfolgend nennt die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) einige Eckdaten zu der Arbeit des Gremiums, das über die sogenannten Anerkennungszahlungen für Missbrauchsbetroffenen in der katholischen Kirche befindet:

- 2.112 Anträge wurden seit Beginn des Jahres 2021 bei der UKA eingereicht; 1.839 davon waren zum Jahresende 2022 bearbeitet. Das entspricht einer Quote von rund 87 Prozent.

Ein aus einem Zwanzig-Euro-Geldschein gefaltetes Kreuz / © Julia Steinbrecht (KNA)
Ein aus einem Zwanzig-Euro-Geldschein gefaltetes Kreuz / © Julia Steinbrecht ( KNA )
Quelle:
KNA