Wolfgang Bosbach zur Debatte um die Armutszuwanderung

"Die Praxis muss mit dem Recht in Einklang stehen"

Am 1. Januar tritt ein neues Gesetz zur Arbeitnehmerfreizügigkeit in Kraft. Die CDU hat schon angekündigt, dass sie Armutszuwanderung begrenzen will. Wolfgang Bosbach, CDU, erklärt die Hintergründe im domradio.de-Interview.

 (DR)

domradio.de: Würden Sie diesen Spruch "Wer betrügt, der fliegt" auch mitunterschreiben?

Bosbach: Das ist übrigens geltendes Recht. Das ist etwas kurz und knackig formuliert, aber im Klartext heißt der Satz: "Wer den Staat vorsätzlich über ein Aufenthaltsrecht täuscht - was nach geltender Rechtslage tatsächlich nicht besteht - der muss das Land wieder verlassen." Das ist die geltende Rechtslage, denn die Arbeitnehmerfreizügigkeit, auch für Bürger aus Rumänien und Bulgarien, gilt nur für die freie Wahl des Arbeitsplatzes innerhalb der Europäischen Union. Es ist keine freie Auswahl eines sozialen Sicherungssystems in dem man leben möchte.

domradio.de: Aber dieser Satz impliziert ja auch, dass es ein gewisses Misstrauen gibt, oder?

Bosbach: Da haben Sie Recht. Es gibt die Besorgnis wegen des großen Wohlstandsgefälles zwischen der Bundesrepublik Deutschland und auch weiten Teilen in Bulgarien und Rumänien, dass eben Viele nicht nur deshalb kommen, weil sie hier eine Chance auf einen Arbeitsplatz haben, sondern weil sie auch in das soziale Sicherungssystem einwandern und dieses Sicherungssystem in Anspruch nehmen möchten. Darüber klagen insbesondere einige westdeutsche Großstädte. In den letzten Stunden kommen massive Klagen aus der Stadt Duisburg, aber auch Städte wie Mannheim sind überdurchschnittlich stark betroffen. In anderen Regionen gibt es diese Problematik kaum.

domradio.de: Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung bescheinigt jetzt allerdings, dass der Zustrom von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen aus Bulgarien und Rumänien auch positiv für die deutsche Wirtschaft ist. Warum sollte man also vor diesen Menschen Angst haben?

Bosbach: Ja, jetzt müssen wir aufpassen, dass wir uns nicht vergaloppieren in der Argumentation, denn bisher - also genauer gesagt bis morgen - können ja nur diejenigen kommen, die über eine bestimmte berufliche Qualifikation verfügen oder aber eine bestimmte Gehaltsgrenze übersteigen bei der Blue Card. Das wird sich ja ab dem 1. Januar ändern. Ab dem 1. Januar darf man ja nicht nur einreisen, um einen freien Arbeitsplatz zu besetzen, sondern auch zur Arbeitsplatzsuche. Zwar muss in den ersten drei Monaten dann keine Sozialleistungen gewehrt werden, aber wenn jemand mittellos ist und medizinische Hilfe in Anspruch nehmen muss, dann müssen die Kommunen eintreten. Und die entscheidende Frage ist nicht, was passiert in den ersten drei Monaten, sondern was passiert in der Zeit danach. Und da gibt es ja das Urteil des Landessozialgerichts Essen. Wohlbemerkt ein Einzelfall, aber sollte das Urteil bestätigt werden, dann würde - nicht rechtlich, aber faktisch - die Arbeitnehmerfreizügigkeit ausgeweitet zur freien Auswahl eines Sozialsystems in der EU.

domradio.de: Jetzt tritt das Gesetzt in Kraft. Welche Lösungsvorschläge haben Sie denn?

Bosbach: Entscheidend ist, dass das geltende Recht auch durchgesetzt wird. Wir müssen aufpassen, dass die Rechtpraxis auch noch mit dem geltenden Recht in Einklang steht. Wenn wir einmal dahin kommen, dass wir sagen: "Wer ein Aufenthaltsrecht hat, der kann bleiben und wer kein Aufenthaltsrecht hat, kann auch bleiben." Dann führen wir ja unser eigenes Recht und das europäische Recht ad absurdum. Und deshalb ist entscheidend, dass dort, wo Ausreisepflicht besteht, auch die Ausreisepflicht durchgesetzt wird. Wenn wir das einmal klaglos hinnehmen, dann wird der Zuzug anhalten.

Das Interview führte Verena Tröster.


Quelle:
DR

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