Evangelisches Kirchenparlament will keine Abschiebungen aus Kliniken

"Verletzung grundlegender Menschenrechte"

Zu den Themen Seenotrettung und Abschiebungen aus deutschen Krankenhäusern hat sich jetzt die evangelische Kirche positioniert. Seit Montag findet in Dresden die Synode der EKD statt, bei der neue Beschlüsse gefasst werden.

Die Synode der EKD im November 2025 Dresden. / © Paul-Philipp Braun (epd)
Die Synode der EKD im November 2025 Dresden. / © Paul-Philipp Braun ( epd )

Wer im Krankenhaus liegt, soll künftig nicht mehr abgeschoben werden - das fordert die in Dresden tagende Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Dazu verabschiedete das Kirchenparlament am Mittwoch einen Beschluss. "Abschiebungen aus Schutzräumen, wie etwa Krankenhäusern, Schulen und Kindertagesstätten, sollen nicht erfolgen", heißt es darin. Die EKD beruft sich darin auf die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter.

"Wir sehen mit Sorge, dass Menschen trotzdem aus Krankenhäusern, Einrichtungen sowie Kinder-, Jugend- und Bildungseinrichtungen abgeschoben werden", heißt es. Die beiden großen Kirchen und ihre Sozialverbände Caritas und Diakonie gehören zu den größten Krankenhausträgern Deutschlands. Allein im Deutschen Evangelischen Krankenhausverband sind mehr als 200 Kliniken organisiert, die den Angaben zufolge jährlich über zwei Millionen Patienten stationär behandeln.

Unterstützung der zivilen Seenotrettung

In einem weiteren Antrag unterstützen die Synodenteilnehmer darüber hinaus die zivile Seenotrettung, an der sich die EKD und zahlreiche andere kirchliche Organisationen mit dem Bündnis United 4 Rescue beteiligen. "Bei mehreren Vorfällen wurden Rettungsschiffe mit Schusswaffen angegriffen, Besatzungsmitglieder verletzt und Menschen, die Schutz suchten, in Lebensgefahr gebracht", heißt es in dem Beschluss. "Diese Taten verletzen grundlegende Menschenrechte und das Völkerrecht."

Seenotrettung sei kein Verbrechen, sondern "eine völkerrechtliche Pflicht und ein Gebot der Menschlichkeit". Zudem hielten die Kirchenparlamentarier fest: "Die Kirche steht an der Seite derer, die Leben retten und Not lindern, und bekennt sich zum Schutz der Würde jedes Menschen - unabhängig von Herkunft, Religion oder Aufenthaltsstatus."

Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)

Der Begriff Synode ist dem griechischen "synodos" entlehnt und bedeutet Zusammenkunft. Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) verabschiedet Kirchengesetze und entscheidet über den Haushalt. Außerdem gibt sie mit Beschlüssen auch eine inhaltliche Richtung vor. 

Die EKD-Synode ist das Parlament und damit eines von drei Leitungsgremien der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) - neben dem Rat und der Kirchenkonferenz. Sie hat 128 Mitglieder, sogenannte Synodale, die die 20 Landeskirchen mit gut 21 Millionen Gläubigen vertreten.

Logo der Evangelischen Kirche in Deutschland in Ulm während der Tagung der EKD-Synode / © Heike Lyding (epd)
Logo der Evangelischen Kirche in Deutschland in Ulm während der Tagung der EKD-Synode / © Heike Lyding ( epd )
Quelle:
KNA