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1.7.2010

Kardinal Sterzinsky verurteilt Richterspruch zu Sterbehilfe

Der Berliner Kardinal Georg Sterzinsky hat das Sterbehilfe-Urteil des Bundesgerichtshofs kritisiert. Der danach zulässige Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen bei einer Wachkoma-Patientin sei aktive Sterbehilfe. Das schreibt Sterzinsky in der Berliner Boulevardzeitung "B.Z." Der Bundesgerichtshof hatte am vergangenen Freitag im vorliegenden Fall entschieden, dass ein solcher Abbruch nicht strafbar sei, wenn dies dem Patientenwillen entspreche. Sterzinsky betonte, er respektiere das Bemühen, einen solche Willensbekundung zu achten. Er anerkenne auch die Not der Angehörigen, die dem Leid eines Wachkoma-Patienten nicht mehr zusehen möchten. Ein solcher Patient sei im präzisen Sinn aber kein Sterbender. Der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen bei ihm sei deshalb aktive Sterbehilfe.

( kna )