SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles und der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach warnen vor weitreichenden Schlussfolgerungen aus dem Sterbehilfe-Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH). Zwar begrüßten beide in der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" die Betonung des Patientenwillens durch die Karlsruher Richter. Doch dürfe es keine "Automatismen" zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen geben. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) indes nannte die Gerichtsentscheidung wegweisend. In dem am Freitag verkündeten Grundsatzurteil hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Behandlung von unheilbar erkrankten und selbst nicht mehr entscheidungsfähigen Patienten jederzeit abgebrochen werden darf, wenn der Patient dies zuvor so geäußert oder veranlasst hat. Dieser Behandlungsabbruch entspreche keiner Tötung auf Verlangen und sei eine Form der zulässigen passiven Sterbehilfe.