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26.11.2009

20 Jahre Kinderrechtskonvention - die Situation in Deutschland

Feiern mit Vorbehalt

Hassan ist 16 Jahre alt. Weil er die Armut und die Gewalt in Afghanistan nicht länger ertrug, verließ er gemeinsam mit anderen Flüchtlingen seine Heimat. Nach Monaten der Flucht erreichte er die deutsche Grenze. Hassan (Name geändert) wurde aufgegriffen und in einer Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende untergebracht. Trotz seines jugendlichen Alters galt er als asylverfahrensfähig.

„Das bedeutet, dass er behandelt wird wie ein Erwachsener, keinen Vormund zur Seite gestellt bekommt und eigenständig einen Asylantrag stellen muss“, erläutert Niels Espenhorst, Projektleiter des Bundesfachverbandes Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge. Jugendgerechte Hilfe, wie sie die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen vorsieht, erhielt der 16-Jährige nicht.

Ein solches Schicksal teilen zahlreiche Jugendliche, die als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Deutschland kommen. Ihre Rechte sind, genau wie die aller Kinder und Jugendlichen, in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben, die vor genau 20 Jahren, am 20. November 1989, von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde.

Die Konvention, die auch das Recht der Kinder auf Bildung und den Schutz vor Gewalt festschreibt, stützt sich auf vier Grundwerte: das Recht auf Gleichbehandlung, das Recht auf Leben und Entwicklung, die Achtung vor der Meinung des Kindes und die Berücksichtigung des Kindeswohls. Als einer der ersten Staaten unterzeichnete Deutschland die Kinderrechtskonvention - um sie dann doch gleich wieder durch eine Vorbehaltserklärung einzuschränken.

Damit behielt sich die Regierung unter anderem das Recht vor, Unterschiede zwischen in- und ausländischen Kindern machen zu dürfen. „Auf den Punkt gebracht kann man sagen: In Deutschland hat das Asylrecht Vorrang vor dem Kinderrecht“, so Bernd Mesovic, Referent der Flüchtlingsorganisation Pro Asyl in Frankfurt. „Dieser Vorbehalt kollidiert in jeglicher Hinsicht mit der Idee der Kinderrechtskonvention.“

Leidtragende sind vor allem jugendliche Flüchtlinge wie Hassan. „Das größte Problem ist, dass diese Volljährigkeit light, die sich eigentlich nur auf den Asylbereich beschränken sollte, so interpretiert wird, als hätte der Flüchtling keinerlei Anspruch auf Jugendhilfe“, erklärt Espenhorst. Das Jugendamt, das eigentlich zuständig wäre und beispielsweise für Bildungsangebote sorgen müsste, übernimmt häufig keine Verantwortung. „Wir hören dann die Begründung: Wenn er es geschafft hat, sich bis hierhin durchzuschlagen, dann kommt er auch jetzt alleine zurecht“, sagt Espenhorst. „Und das ist natürlich ein Unding“.

Wie er fordern viele Kinderrechtsorganisationen zum 20-jährigen Bestehen der Kinderrechtskonvention am Freitag die Rücknahme des Vorbehalts, damit jugendliche Flüchtlinge endlich auch wieder als solche betrachtet werden. „Statt möglichst schneller Asylverfahren brauchen die Jugendlichen Zeit, zur Ruhe zu kommen, bevor sie dem Stress eines Verfahrens ausgesetzt werden“, sagt Espenhorst.

Obwohl die Kinderrechtskonvention in den vergangenen zwei Jahrzehnten das Bewusstsein für Verstöße gegen Kinderrechte geschärft und in vielen Ländern zu besseren Schutzgesetzen geführt hat, bleibt nach Ansicht Espenhorsts in Deutschland ein fader Beigeschmack. „Der Vorbehalt ist ein gravierender Ausdruck kinderfeindlicher Politik, seine Abschaffung wäre ein notwendiger und richtiger Schritt“, bringt er es auf den Punkt. Hoffnung macht die Ankündigung der neuen Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag erklärt, den Vorbehalt zurücknehmen zu wollen. Allerdings bleiben Flüchtlingsverbände skeptisch. „Man muss abwarten, ob wirklich etwas passiert“, meint Mesovic.

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