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Gary Lukas Albrecht Freitag,
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19.6.2009

Bischofskonferenz kritisiert im domradio beschlossene Regeln für Patientenverfügungen

„Wir hätten uns etwas anderes gewünscht“

Nach jahrelangem Streit hat der Bundestag eine gesetzliche Grundlage für Patientenverfügungen beschlossen. Die Deutsche Bischofskonferenz kritisiert die Regelung. Prälat Karl Jüsten und der Augsburger Weihbischof Anton Losinger erklären im domradio-Interview, warum.

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Audio Beitrag
  • Ein Interview mit Weihbischof Anton Losinger (Bistum Augsburg): Die Regelung ist der Situation der Patienten nicht angemessen (19.6.2009)
  • Ein Interview mit Prälat Karl Jüsten (Katholisches Büro Berlin): Haben uns andere Regeln zu Patientenverfügungen gewünscht (19.6.2009)
  • Ein Interview mit Christoph Strack (Berlin-Korrespondet der KNA): Patientenverfügungen werden verbindlicher (18.6.2009)
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  • Ein bunter Teppich an Regelungen - Gesetze zu Patientenverfügungen sind selten in Europa (17.6.2009)
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  • Christliche Patientenverfügung - Handreichung und Formular der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der EKD

Die beiden großen Kirchen in Deutschland haben das vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Patientenverfügung bedauert. Der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber, erklärte am Donnerstagabend, die Regelung bedeute „keine Verbesserung gegenüber der bisherigen Rechtslage“.

„Die Balance zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge stimmt nicht.“ Zuvor hatte bereits der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, von einer „einseitigen Betonung der Selbstbestimmung des Patienten“ gesprochen.

Hohe rechtliche Verbindlichkeit
Das Parlament hatte am Donnerstag nach jahrelangem Streit den vom SPD-Rechtsexperten Joachim Stünker eingebrachten Entwurf in Zweiter Lesung mit 320 von 566 Stimmen beschlossen. Damit bekommen Patientenverfügungen hohe rechtliche Verbindlichkeit und müssen unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung beachtet werden. Das Gesetz schreibt keine verbindliche vorherige Beratung vor.

Huber betonte, die EKD habe sich zwar grundsätzlich für eine gesetzliche Regelung ausgesprochen. Aber gerade den jetzt verabschiedeten Entwurf hätten die Kirchen im Vorfeld erheblich kritisiert. Nun werde aber eine Regelung Gesetz, die einseitig von einer zu eng gefassten Vorstellung von Selbstbestimmung ausgehe. Zugleich würdigte der EKD-Vorsitzende die Debatte zum Thema als gehaltvoll.

Zollitsch: Langjährige verantwortungsvolle Debatte
Zollitsch sprach mit Blick auf die Regelung von der Gefahr eines Automatismus. Ein möglicherweise zu gesunden Zeiten vorab geäußerter Wille dürfe nicht mit dem Willen eines sterbenskranken und nicht mehr äußerungsfähigen Menschen gleichgesetzt werden, mahnte er. Auch der Freiburger Erzbischof würdigte zugleich die „langjährige, ernsthafte und verantwortungsvolle Debatte“.

Künftig, so Zollitsch, müsse man genau überprüfen, ob die vorab verfasste Patientenverfügung wirklich dem aktuellen Willen des Schwerstkranken entspreche und seiner individuellen Krankheits- und Sterbesituation gerecht werde. „Nochmals betonen wir, dass Patienten im Wachkoma und Patienten mit schwerster Demenz sich nicht in der Sterbephase befinden“. Nach dem vermutlich im frühen Herbst in Kraft tretenden Gesetz fallen auch solche Patienten in den Geltungsbereich der Verfügung.

(kna,epd,dr)

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