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Hans-Bernd Serries Samstag,
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2.12.2008

Zur Debatte um Spätabtreibungen mehren sich die Vorschläge

Streit um ein sensibles Thema

Wie soll schwangeren Frauen geholfen werden, die sich in einem späten Stadium ihrer Schwangerschaft wegen eines schwerbehinderten Kindes für oder gegen eine Abtreibung entscheiden sollen? Seit Jahren konnte sich die Koalition nicht auf eine gemeinsame Linie bei dieser Frage einigen. Im Bundestag könnte es nun dazu gleich fünf interfraktionelle Anträge geben - die sich oft nur in Details unterscheiden. Denn beim brisanten Thema Spätabtreibungen geht es nicht nur um ethisch heikle Fragen: Es drohen auch ideologische Grabenkämpfe.

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Bereits ins parlamentarische Verfahren eingebracht ist der Gesetzentwurf des Unions-Familienpolitikers Johannes Singhammer (CSU). Er will das Schwangerschaftskonfliktgesetz ändern, um eine gesetzliche Beratungspflicht seitens der Ärzte und eine Bedenkzeit von drei Tagen zwischen Diagnose und Entscheidung zu erreichen. Beides ist derzeit bei Abbrüchen innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen Pflicht, bei Abtreibungen nach diesem Zeitraum jedoch nicht. Abtreibungen nach der Drei-Monats-Frist sind zulässig, wenn die Schwangerschaft Folge einer Vergewaltigung ist oder eine medizinische Indikation vorliegt.

Daneben will Singhammer eine ausführlichere statistische Erfassung. Insgesamt haben bisher knapp 200 Abgeordnete den Antrag unterzeichnet; vonseiten der SPD jedoch nur die frühere Bundesfamilienministerin Renate Schmidt und Markus Meckel.

Die Mehrheit der SPD-Fraktion lehnt gesetzliche Änderungen ab. Die Frauenpolitikerinnen Christel Humme, Elke Ferner und Carola Reimann wollen zwar auch eine bessere Beratung für betroffene Frauen. Für die Politikerinnen schwingt in Singhammers Vorhaben aber der Tenor mit, dass Frauen leichtfertig mit dem Thema umgingen. Sie wollen lediglich die Mutterschaftsrichtlinien ändern, um eine bessere Beratung zu gewährleisten.

Eine Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, befürchtet mancher in der SPD, könnte ein erster Rückschritt für die mühsam errungene Selbstbestimmung der Frau beim Thema Abtreibung sein. Singhammer betont zwar, der jahrelang umstrittene Paragraf 218, nach dem Frauen bei Gefährdung ihrer körperlichen oder seelischen Gesundheit zeitlich unbegrenzt abtreiben dürfen, bleibe unangetastet. Eine neue Diskussion ist jedoch nicht ausgeschlossen.

Einen eigenen Weg will auch die FDP gehen
Allerdings teilt nicht jeder in der SPD diese Ängste: Die SPD-Familienpolitikerin Kerstin Griese und Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) stellten am Montag einen eigenen Antrag vor, der unter anderem von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) gestützt wird. Er solle die Ärzte verpflichten, betroffene Frauen in eine psychosoziale Beratung zu vermitteln, sagt Griese. Auch sie plädiert für eine dreitägige Bedenkzeit. Die Statistik will sie jedoch nicht ändern, weil sie den Datenschutz der Schwangeren gefährdet sieht.

Einen eigenen Weg will auch die FDP gehen. Die Stoßrichtung der Liberalen stimmt zwar größtenteils mit der Singhammer-Initiative überein. Anders als diese lehne die FDP aber Geldstrafen für Ärzte ab, die der Beratungspflicht nicht nachkommen, erklärt die frauenpolitische Sprecherin Ina Lenke.

Über einen eigenen Antrag denkt auch der Grünen-Bundestagsabgeordnete Thilo Hoppe nach, der sich ursprünglich der Gruppe um Griese anschließen wollte. Ihm sei die jedoch die Verpflichtung der Ärzte zur Vermittlung zu einer psychosozialen Beratung darin nicht verbindlich genug geregelt, erklärte Hoppe am Montag dem epd. Er prüft derzeit, wie sich eine solche Beratungspflicht genauso verbindlich gesetzlich verankern lässt, wie es bereits bei Abtreibungen vor der zwölften Woche der Fall ist. In seiner Fraktion und bei der SPD dürfte er damit für Ärger sorgen. Denn ein solcher Vorstoß könnte genau die Ängste vor einer Zwangsberatung und einer Verschärfung des Paragrafen 218 wecken, die mit den anderen Anträgen vermieden werden soll.

(Ann Kathrin Sost / epd)

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