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Gary Lukas Albrecht Mittwoch,
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Mk 7,14-23 mit Auslegung von Gary Lukas Albrecht

Gary Lukas Albrecht


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21.8.2008

Gelockertes Stammzellgesetz in Kraft getreten - Erste Import-Genehmigung erteilt

Auf die Plätze, fertig, losforschen!

Forscher in Deutschland können künftig mehr embryonale menschliche Stammzellen importieren als bislang. Einen Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt trat das novellierte Stammzellgesetz am Donnerstag in Kraft. Am selben Tag teilte das Robert-Koch-Institut (RKI) eine Importgenehmigung für humane embryonale Stammzellen mit. Die katholische Kirche hatte sich vehement gegen die Novellierung eingesetzt. Im Interview erläutert der FDP-Bundestagsabgeordnete Konrad Schily, warum es in Fragen der der Menschenwürde keine Kompromisse geben darf.

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  • Ethisch fragwürdig: Embryonale Stammzellforschung

    Ethisch fragwürdig: Embryonale Stammzellforschung (©ddp)

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Links
  • Statement Deutsche Bischofskonferenz zum Thema Stammzellenforschung
  • Kampagne gegen die Stichtagsverschiebung bei der Stammzellforschung

Damit erhielten im Zeitraum des 2002 beschlossenen Stammzellgesetzes 34 Mal Wissenschaftler an Universitäten oder Unternehmen in Deutschland die Erlaubnis, Stammzellen aus dem Ausland zu Forschungszwecken zu importieren.

Die jetzt in Kraft getretene Neufassung weitet die Möglichkeiten für Forschungen an menschlichen embryonalen Stammzellen aus. Der gesetzliche Stichtag beim Import solcher Stammzellen liegt nun auf Mai 2007 statt auf Anfang 2002. Bedingung ist weiterhin, dass es sich um hochrangige Forschungsvorhaben handelt und Erkenntnisse nicht anders zu gewinnen sind. Zudem droht künftig deutschen Wissenschaftlern, die im Ausland an hierzulande verbotenen Forschungsprojekten mitwirken, keine Bestrafung mehr. Die katholische Kirche hatte sich immer wieder strikt gegen weitere Forschung an embryonalen Stammzellen in Deutschland gewandt. Der Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner nannte den Tag der Abstimmung im Bundestag einen „ schwarzen Tag für unser Land“.

Das vom Bundestag am 11. April beschlossene Gesetz passierte am 23. Mai den Bundesrat. Vor wenigen Tagen hatte Bundespräsident Horst Köhler nach, wie es hieß, gründlicher Prüfung das Gesetz unterzeichnet.

Seit dem Bundestagsbeschluss genehmigte das Robert-Koch-Institut (RKI) als zuständige Behörde fünf weiteren Forschern, menschliche embryonale Stammzellen zu importieren. Die letzte Bewilligung ging an Anja Moldenhauer vom Institut für Transfusionsmedizin der Berliner Charite. Die Medizinerin arbeitet daran, aus humanen embryonalen Stammzellen bestimmte Zellen des Blutes zu herauszuarbeiten.

Insgesamt erteilte das RKI nach eigenen Angaben 34 Bewilligungen; darüber hinaus gab es auch ablehnende Entscheidungen. Drei der 34 Stammzellimporte wurden von Unternehmen beantragt, die überwiegende Mehrheit ging an Universitäten und wissenschaftliche Forschungseinrichtungen.

(kna,dr)

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