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Hans-Bernd Serries Samstag,
4. Februar
Mk 6,30-34

Hans-Bernd Serries


Papstbesuch
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28.4.2008

Vatikan kritisiert EU-Abtreibungs-Resolution

„Recht“ auf Abtreibung?

In der Abtreibungs-Debatte beim Europarat Mitte April stießen unterschiedliche Weltauffassungen unversöhnlich aufeinander. Am Ende setzte sich die Fraktion durch, die Abtreibung europaweit straffrei stellen will. Nun hat sich auch der Vatikan in die Debatte eingeschaltet - und die Parlamentarier scharf kritisiert.

Bild
  • Exponat eins Embryos im dritten Monat

    Exponat eins Embryos im dritten Monat (©Medizinhistorisches Museums der Charite)

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Ein freiwilliger Schwangerschaftsabbruch beinhalte die Entscheidung, das Leben des ungeborenen Kindes zu vernichten, „dessen Wert grundsätzlich dem der Mutter gleich ist“, schreibt der für an der der Päpstlichen Akademie für das Leben für Bioethik zuständige Kurienbischof Elio Sgreccia in der Vatikan-Zeitung „Osservatore Romano“ (Sonntag).

Mit der Forderung nach risikofreien und legalen Schwangerschaftsabbrüchen sei erstmals in einem offiziellen Dokument des Europarats von einem „Recht“ auf Abtreibungen die Rede, bemerkte Sgreccia. Es sei eine Sache, „den unter bestimmten Bedingungen vollzogenen Schwangerschaftsabbruch zu erlauben oder straffrei zu stellen, aber eine andere, ihn als 'Recht' zu definieren“.

Recht auf körperliche Unversehrtheit
Der vatikanische Ethiker äußerte sich verblüfft darüber, dass der Text ausschließlich mit der Gesundheit der Frau und Sozialkosten argumentiere, ohne auf die Würde des ungeborenen Menschen einzugehen. Angesichts dessen Lebensrechts könne es keine angemessene Frist für Abtreibung geben.

Der Kurienbischof kritisierte weiter als widersprüchlich, dass das Dokument allen Menschen das Recht auf körperliche Unversehrtheit und ein Verfügungsrecht über den eigenen Körper zubillige, davon aber die Ungeborenen ausnehme. Ein Embryo dürfe nicht auf einen Teil der Schwangeren reduziert werden.

„Populistisch“
Sgreccia wandte sich gegen den Vorwurf, die katholische Kirche wolle Frauen ihres Verfügungsrechts über ihren Körper berauben. Diese Behauptung sei „populistisch“ und „den Lehren und Absichten der Kirche absolut fremd“. Im Blick auf die verlangte Sexualerziehung für Jugendliche nannte er es naiv, derart fundamentale Themen neutral und ohne Bezug auf ethische Werte vermitteln zu wollen.

Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hatte sich am 16.
April für ein Recht von Frauen auf Abtreibung ausgesprochen. Wo dies in den 47 Mitgliedsländern des Staatenbundes noch nicht der Fall sei, sollen nach der Forderung der Straßburger Parlamentarier Schwangerschaftsabbrüche straffrei gestellt werden.

(dr,kna)

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