3.11.2011
40 Jahre Organspendeausweis
Aber bitte ohne moralischen Druck
"Wir wollen in keiner Weise einen moralischen Druck erzeugen, dass nur derjenige, der Organe spendet, schon ein Mensch ist, der Nächstenliebe übt, sondern wir wollen es wirklich in die Freiheit des Menschen stellen", sagte der Bischof von Rottenburg-Stuttgart wörtlich im domradio.de-Interview. Gebhard Fürst ist innerhalb der Deutschen Bischofskonferenz Vorsitzender der Unterkommission Bioethik. Er wolle ausschliesslich Informierte zur Organspende ermuntern.
Rund 12.000 Menschen warten auf ein Spenderorgan
In Deutschland warten laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) rund 12.000 Menschen auf ein Spenderorgan, davon etwa 8.000 auf eine Niere. "Am meisten werden Nieren und Lebern gespendet, dann folgen Herz, Lunge und Bauchspeicheldrüse", sagte DOS- Sprecherin, Birgit Blome.
Bischof Fürst lehnte auch eine Pflicht der Bürger ab, sich zur Organspende zu äußern. Jeder Zwang löse Ängste aus, so Fürst. Die Bischöfe sprechen sich für eine verpflichtende Information der Bürger aus. Dazu sollte ein "System kompetenter Beratung" aufgebaut werden, etwa über die Krankenkassen. Auch die Kirche könne zur Information über Organspenden beitragen, zum Beispiel in der Erwachsenenbildung oder im Religionsunterricht, meinte Bischof Fürst.
Bundesregierung gegen verpflichtende Erklärung
Die Bundesregierung erklärte, sie wolle "Maßnahmen" ergreifen, die dazu führen, "dass mehr Menschen sich zu Lebzeiten mit dem Thema Organspende auseinandersetzen". Die Einführung einer sogenannten verpflichtenden Erklärungslösung bei der Organspende lehnt die Regierung ab. Das geht aus einer Stellungnahme an den Bundesrat hervor, die am Donnerstag in Berlin veröffentlicht wurde. Der Bundesrat hatte angeregt, die derzeit geltende erweiterte Zustimmungslösung in eine Erklärungslösung umzuwandeln. Dies würde bedeuten, dass alle Bürger in einem geregelten Verfahren über die Organspende informiert und zu einer persönlichen Erklärung aufgefordert werden. Das Bundeskabinett hatte im Sommer den Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes beschlossen. Damit soll die entsprechende EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden.
Voraussetzung für Spende ist der Hirntod
Als rechtliche Voraussetzung für eine Organspende gilt der Hirntod. Er bezeichnet den Zustand der irreversibel erloschenen Funktionen des gesamten Gehirns, also des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms und muss gemäß Transplantationsgesetz von zwei dafür qualifizierten Ärzten unabhängig voneinander festgestellt werden. Um den Hirntod als Todeszeitpunkt des Menschen gibt es eine Jahrzehnte dauernde Auseinandersetzung. Gegner des Hirntod-Konzepts gehen davon aus, dass das menschliche Empfindungsvermögen mit dem Hirntod noch nicht erloschen ist. Bischof Fürst betonte, dass bei der Entnahme von Organen "allergrößte Achtsamkeit und der größte Respekt" geboten sei. Die Integrität des Leibes des Menschen reiche über seinen Tod hinaus, "deshalb ist die absolute Freiwilligkeit die Bedingung, dass überhaupt eine Entnahme von Organen stattfindet".
( dapd / kna / dr )