31.1.2010
Gentests sind ab Montag gesetzlich geregelt
Riskantes Wissen
Sieben Jahre lang, von 2002 bis 2009, hat der Bundestag über die rechtliche Regelung der Gendiagnostik gerungen. Unter Rot-Grün kam ein Gesetz 2005 nicht mehr zustande, während der großen Koalition gab es manches Vor und Zurück, bevor der Bundestag im April vorigen Jahres das «Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen» beschloss. Zum großen Teil tritt es am 1. Februar in Kraft.
Das Regelwerk behält gendiagnostische Untersuchungen, beispielsweise auch das Screening von Neugeborenen, ausschließlich den Ärzten vor. Verhindert werden soll Missbrauch, beispielsweise im Arbeitsmarkt. Denn genetische Untersuchungen am Arbeitsplatz sind künftig explizit grundsätzlich verboten. Arbeitgeber dürfen keine genetischen Untersuchungen von Mitarbeitern fordern, Versicherungen keine Tests verlangen. Die Offenlegung bereits erfolgter Tests dürfen sie nur bei Versicherungssummen ab 300.000 Euro einfordern. Auch das Verbot heimlicher Vaterschaftstests gehört zu den neuen Regelungen.
Brisant wird die Frage von genetischen Untersuchungen bei vorgeburtlicher Diagnostik. Sie wird auf medizinische Zwecke beschränkt und schließt zum Beispiel einen frühzeitigen Test zur Geschlechtsbestimmung des Nachwuchses aus. Und es gibt eine ärztliche Beratungspflicht vor einer vorgeburtlichen genetischen Untersuchung und nach Vorliegen des Ergebnisses. Ferner verbietet das Gesetz Diagnosen auf Erkrankungen, die - wie Brustkrebs oder Chorea Huntington - erst im Erwachsenenalter ausbrechen könnten. Ein Test auf Down Syndrom ist aber durchaus möglich.
Dabei bleibt im Gesetz ein Aspekt ausgeklammert, der über kurz oder lang die Politik noch beschäftigen wird. Genetische Untersuchungen zu Forschungszwecken werden nicht behandelt - da konnten sich die Fraktionen in der vergangenen Legislaturperiode nicht verständigen. Dabei gewinnen sogenannte Biobanken weiter an Bedeutung, die Material aus dem menschlichen Körper beziehungsweise genetische Daten eifrig sammeln und speichern. Das Thema Biobanken wird den Bundestag nach dem Eindruck von Fachpolitikern vielleicht schon in diesem, spätestens im nächsten Jahr beschäftigen.
Und während immer mehr Menschen das unwohle Gefühl bekommen, dass ihr Supermarkt oder ihr Kreditkarten-Betreiber zu viel von ihnen wissen, steht die Debatte über die mögliche Verknüpfung von genetischen Informationen, personenbezogenen und sozialen Daten noch aus. Da kommen bereits neue Fragen auf den Gesetzgeber zu.
( Christoph Strack / kna )