Reportage

Konsequenzen eines Kirchenaustritts

Eine halbe Kirchenmitgliedschaft ist nicht möglich. Das hat vor kurzem das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Außerdem haben sich Rom und die deutsche Kirche auf eine einvernehmliche Neuregelung geeinigt. Ganz wichtig dabei: Wer austritt, dessen Schritt wird respektiert. Doch die Tür bleibe für eine Rückkehr jederzeit geöffnet, betont Erzbischof Zollitsch.