Wird nach Johnson-Hochzeit Gesetz von 1829 geändert?

Auf dem Prüfstand

Die katholische Hochzeit des britischen Premierministers Boris Johnson hatte in kirchlichen Kreisen für Kritik gesorgt. Nun könnte die Eheschließung sogar zu einer Gesetzesänderung führen. 

Britischer Premierminister hat geheiratet: Boris Johnson und Carrie Johnson / © Rebecca Fulton/Downing Street/PA Media (dpa)
Britischer Premierminister hat geheiratet: Boris Johnson und Carrie Johnson / © Rebecca Fulton/Downing Street/PA Media ( dpa )

Wegen der katholischen Eheschließung von Premierminister Boris Johnson im Mai wird "wahrscheinlich" künftig der Lordkanzler die Namen neuer Bischöfe der anglikanischen Staatskirche an Königin Elizabeth II. mitteilen. Das berichtet die anglikanische Wochenzeitung "The Church Times" (Freitag).

Keine Beratung als Katholik

Der Roman Catholic Relief Act, ein Gesetz, das 1829 Katholiken ermöglichte, als Abgeordnete zu kandidieren, besagt demnach: "Es ist nicht erlaubt, dass eine Person, die sich direkt oder indirekt zur römisch-katholischen Religion bekennt, Ihre Majestät ... bei der Ernennung oder Absetzung eines Amtes ... in der Church of England oder in der Church of Scotland berät." Ein solches "schweres Vergehen" würde mit dem Verlust ziviler oder militärischer Ämter auf Lebenszeit belegt.

2007 führte der damalige Premier Gordon Brown mehrere Verfassungsreformen durch. Damals verlor der Premierminister auch das Recht, Diözesanbischöfe auszuwählen. Seither übergibt eine Nominierungskommission einen Namen an Downing Street; der Premierminister leitet diese Empfehlung an die Königin weiter.

Gesetz wird weiter geprüft

Der derzeitige Lordkanzler Robert Buckland ist praktizierender Anglikaner. Die Übertragung der Teilnahme des Premierministers am Ernennungsverfahren wurde laut Bericht nicht offiziell mitgeteilt. Das Gesetz von 1829 werde wohl noch weiter geprüft.


Quelle:
KNA