Bald wieder öffentliche Gottesdienste in der Slowakei

"In angemessener Weise"

In der Slowakei können ab Montag unter strengen Corona-Auflagen erstmals seit Jahresbeginn wieder öffentliche Gottesdienste gefeiert werden. Dafür gelten strenge Hygienevorschriften.

Gottesdienstbesucher mit Mundschutz / © Stefano Dal Pozzolo/Romano Siciliani (KNA)
Gottesdienstbesucher mit Mundschutz / © Stefano Dal Pozzolo/Romano Siciliani ( KNA )

Die Gläubigen müssen aber beim Betreten der Kirchen einen negativen Covid-19-Test vorweisen, sich die Hände desinfizieren und eine FFP2-Maske tragen, wie es hieß.

Keine Mundkommunion

Außerdem müssen für jeden Gottesdienstbesucher im Kirchenraum mindestens 15 Quadratmeter Platz zur Verfügung stehen. Die Mundkommunion bleibt weiterhin untersagt. Die neue Gottesdienst-Regelung ist Teil der Lockerungen als Folge der zuletzt gesunkenen Zahl der Covid-19-Patienten in den Krankenhäusern.

Bischofskonferenz dankt für Geduld

Der Vorsitzende der Slowakischen Bischofskonferenz, Erzbischof Stanislav Zvolensky, begrüßte den Schritt der Regierung und rief die Gläubigen auf, "in angemessener Weise in die Kirchen zurückzukehren". Ausdrücklich dankte er "für ihre große Geduld in den Monaten, da sie ohne persönliche Teilnahme an Gottesdiensten ausgeharrt" hätten.

Zvolensky hob zudem den Einsatz von Hunderten Priestern und Ordensleuten, die in Krankenhäuser halfen, sowie von Tausenden Ärzten und Gesundheitsbediensteten in der Pandemie hervor. Viele von ihnen seien Katholiken "und können jetzt für ihren Dienst wieder aus der Eucharistie und der Teilnahme an der Heiligen Messe Kraft schöpfen", sagte der Erzbischof von Pressburg.

Wachsende Kritik

In der Slowakei waren Kirchen und andere Gotteshäuser seit 31. Dezember auf staatliche Anordnung hin geschlossen. Erst seit 1. April dürfen Kirchen zumindest zum individuellen Gebet wieder offen stehen.

Die Kritik aus der Kirche an den Maßnahmen war in den vergangenen Wochen stetig gewachsen. Laut slowakischen Medienberichten mussten Menschen teils unter Polizeieinsatz am Betreten von Kirchen gehindert werden.


Quelle:
KNA