Gottesdienste in Luxemburg frühestens nach dem 10. Mai möglich

Religionsfreiheit und Gesundheitsschutz

Keine Gottesdienste, Erstkommunionvorbereitungn, Trauungen oder Firmungen. Das religiöse Leben steht auch in Luxemburg still. Gottesdienste bleiben vorerst untersagt. Anders als in Deutschland könnten Lockerungen erst später erfolgen.

Schild in der Kathedrale in Luxemburg / © Julia Rathcke (KNA)
Schild in der Kathedrale in Luxemburg / © Julia Rathcke ( KNA )

In Luxemburg sollen Gottesdienste frühestens nach dem 10. Mai möglich sein. "Mindestens bis zu diesem Datum bleiben öffentliche Gottesdienste weiterhin untersagt", teilte das Erzbistum am Montag in Luxemburg mit.

Eine schrittweise Wiederaufnahme von Gottesdiensten könne nur "im Rahmen einer allgemein positiven Entwicklung der Corona-Bekämpfung" und begleitet von klar definierten Schutzmaßnahmen erfolgen.

Warten auf Ergebnisse

Bis zum 10. Mai solle demnach eine erste Auswertung der Regierung vorliegen, wie die aktuellen Lockerungen den Verlauf der Pandemie beeinflussten. Diese Ergebnisse sollen dann als Entscheidungsgrundlage für mögliche Gottesdienste dienen.

"Das legitime Recht auf Religionsausübung darf nicht zu einer gesundheitlichen Gefährdung der Gläubigen und ihres gesellschaftlichen Umfeldes führen", so das Erzbistum. Derzeit erarbeite das Bistum ein Schutzkonzept für Gottesdienste.

Weiter dürfen Termine für Kommunionen und Firmungen demnach frühestens Mitte September angesetzt werden. Gleiches gelte für Trauungen und Taufen, für die allerdings Ausnahmen möglich seien. Vorbereitungen zur Erstkommunion erfolgen bis zu den Sommerferien ab dem 16. Juli ausschließlich online.


Erzbischof Jean-Claude Kardinal Hollerich / © Sven Becker (KNA)
Erzbischof Jean-Claude Kardinal Hollerich / © Sven Becker ( KNA )

Stadtansicht von Luxemburg mit der Kathedrale Notre-Dame / © Wolfgang Radtke (KNA)
Stadtansicht von Luxemburg mit der Kathedrale Notre-Dame / © Wolfgang Radtke ( KNA )
Quelle:
KNA