Prozess um Lyoner Priester im Fall Barbarin verschoben

Auch der Kardinal von Lyon soll sich erklären

Ab Montag sollte sich der Priester, wegen dessen Nichtanzeige auch Kardinal Philippe Barbarin angeklagt ist, eigentlich vor Gericht verantworten. Der Seelsorger soll Minderjährige sexuell missbraucht haben. Doch der Prozess wurde verschoben.

Kardinal Philippe Barbarin / © Jean-Matthieu Gautier (KNA)
Kardinal Philippe Barbarin / © Jean-Matthieu Gautier ( KNA )

Das auf vier Verhandlungstage angesetzte Verfahren vor dem Strafgericht in Lyon wurde aufgrund des landesweiten Streiks gegen die Rentenreform der Regierung um einen Tag auf Dienstag verschoben, wie französische Medien (Montag) berichten.

Dem ehemaligen Seelsorger der Pfadfinder in Sainte-Foy-les-Lyon wird vorgeworfen, zwischen 1986 und 1991 Pfadfinder im Alter von sieben bis zehn Jahren sexuell missbraucht zu haben. Zehn mutmaßliche Opfer wollen dabei aussagen. Ein französisches Kirchengericht hatte den Priester bereits im Juli aus dem Klerikerstand entlassen.

Erfolglos vor Gericht

Medial wurden die Vorwürfe gegen den Geistlichen bereits in dem Film "Grace a Dieu" von Francois Ozon verarbeitet. Gegen die Ausstrahlung versuchte der Priester gerichtlich vorzugehen; er blieb jedoch ohne Erfolg.

Ende Dezember hatte zudem ein für vergangenen Freitag angekündigtes Buch des Vereins "La parole liberee" (Das befreite Wort) der Missbrauchsbetroffenen für Schlagzeilen gesorgt. Auf 170 Seiten sollten 23 Zeugnisse mutmaßlicher Opfer von Priestern erscheinen. Darunter seien auch einige Betroffene, um die es im Prozess gegen den früheren Priester nun gehen wird. Der Verlag «Les editions Temps Present» sagte die Veröffentlichung des Buchs jedoch ab, da einige Betroffene dagegen gerichtlich vorgegangen waren.

Plädoyer für Freispruch

Der französische Primas Barbarin wurde wegen Nichtanzeige sexueller Übergriffe im März 2019 von einem Gericht in Lyon schuldig gesprochen. Seit dem Schuldspruch lässt Barbarin sein Amt als Erzbischof von Lyon ruhen. Papst Franziskus hatte ein Rücktrittsangebot unter Verweis auf die «Unschuldsvermutung» abgelehnt. Barbarin legte zudem Berufung ein. Das Urteil soll am 30. Januar verkündet werden.

Sowohl der Staatsanwalt als auch der Anwalt Barbarins, Jean-Felix Luciani, plädierten während des Berufungsprozesses für einen Freispruch des Kardinals. Barbarin war im März 2019 zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er den Priester nicht angezeigt hatte.


Papst Franziskus und Philippe Barbarin  / © Vatican Media (KNA)
Papst Franziskus und Philippe Barbarin / © Vatican Media ( KNA )
Quelle:
KNA