Zweiter Mann nach Kronjuwelendiebstahl in Schweden verurteilt

Wegen ihrer Geschichte unbezahlbar

Nach dem Diebstahl kostbarer Kronjuwelen aus dem Dom zu Strängnäs ist in Schweden ein weiterer Angeklagter zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Die Ermittler fanden belastende DNA-Spuren.

Kronjuwelen von König Karl IX und Königin Kristina von Schweden, die aus der Kathedrale in Strängnäs bei Stockholm gestohlen worden sind / © Politie Zweden (dpa)
Kronjuwelen von König Karl IX und Königin Kristina von Schweden, die aus der Kathedrale in Strängnäs bei Stockholm gestohlen worden sind / © Politie Zweden ( dpa )

Das Bezirksgericht in Sollentuna hat einen 26-Jährigen am Dienstag für seine Beteiligung an der Tat zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Dabei berücksichtigte das Gericht nach eigenen Angaben, dass der Mann erst kürzlich wegen einer anderen Straftat zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden sei und dass er mit seinen Informationen dazu beigetragen habe, dass das Diebesgut wiedergefunden werden konnte.

Ende Juli 2018 gestohlen

Der Verurteilte stritt jegliche Beteiligung am Diebstahl ab. Die Ermittler fanden jedoch belastende DNA-Spuren von ihm. Er gab an, die jahrhundertealten Kronjuwelen lediglich von einer anderen Person erhalten und anschließend in Åkersberga nördlich von Stockholm in eine Mülltonne gelegt zu haben. Dort waren sie im Februar letztlich gefunden worden.

Die Kronjuwelen waren Ende Juli 2018 aus dem Dom zu Strängnäs etwa 70 Kilometer westlich von Stockholm gestohlen worden. Es handelt sich um die Begräbniskrone und den Reichsapfel des 1611 gestorbenen Königs Karl IX. von Schweden sowie die Krone seiner 1625 gestorbenen Frau, Königin Christine von Holstein-Gottorf. Sie haben einen Schätzwert von umgerechnet mehr als sechs Millionen Euro, für die Kirche sind sie wegen ihrer Geschichte aber unbezahlbar. Vor drei Monaten war ein 22-jähriger Schwede wegen des Diebstahls bereits zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden.


Quelle:
dpa