Schweizer nehmen Unternehmenssteuerreform an

Folgen für die Kirche

Die Schweizer haben am Sonntag einer Unternehmenssteuerreform zugestimmt, die Anfang 2020 in Kraft treten soll. Sie soll Steuerprivilegien für internationale Unternehmen abschaffen. Die Entscheidung habe aber auch Auswirkungen auf die Kirchen.

 (DR)

Das, sagte der Generalsekretär der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ), Daniel Kosch, dem Portal kath.ch. Laut Hochrechnungen votierten etwa zwei Drittel für die Reform.

Die Einbußen fielen von Kanton zu Kanton unterschiedlich aus, so der Theologe – "schmerzhaft spürbar, wo die Kirchensteuern der juristischen Personen ein großes Gewicht haben und stark sinken, kaum spürbar, wo ihr Anteil gering ist oder die Steuern bereits gesenkt wurden". Positiv sei immerhin, dass einige Kantone die Anliegen der Kirchen berücksichtigt hätten, so dass der Rückgang der Kirchensteuer von Unternehmen verlangsamt, teilweise kompensiert oder auch auf einem bestimmten Niveau gehalten werde.

Zu Lasten des sozialen Engagements?

"Wichtiger als die kurzfristigen Auswirkungen der Abstimmung finde ich eine andere Frage: Was werden Kirchgemeinden und Kantonalkirchen tun, falls sie wegen steigender Kirchenaustritte oder demografischen Entwicklungen zusätzliche Mindereinnahmen verkraften müssen?", gab Kosch zu bedenken: "Werden sie dort sparen, wo es ihnen nicht weh tut?" Dies gehe möglicherweise zu Lasten des sozialen Engagements der Kirche. "Oder werden sie intelligent sparen, um erst recht in soziale Aufgaben und die überkantonale Zusammenarbeit zu investieren?" Er appellierte an Kirchengemeinden und Landeskirchen, sich den Fragen gemeinsam zu stellen. Denn gerade wenn das Geld knapper werde, könnten sie gemeinsam mehr bewirken, so der Theologe.

Bis vor kurzem seien Kirchenaustritte dank starker Zuwanderung aufgefangen worden. "Jetzt aber verlangsamt sich die Zuwanderung von Katholiken aus dem Ausland, während die Austritte zunehmen. Das fordert die Kirche viel stärker heraus als die Reform der Unternehmenssteuer", sagte Kosch.

Die Reform war bereits 2017 zur Abstimmung gestellt worden, damals aber gescheitert. Zugleich mit der Abschaffung von Sonderkonditionen für ausländische Unternehmen sollen neue Abzugsmöglichkeiten geschaffen und die Unternehmenssteuern gesenkt werden. Sozial ausgeglichen werde dies durch zusätzliche Mittel für die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV).


Quelle:
KNA