Kirche begrüßt EuGH-Urteil zur Karfreitagsregelung in Österreich

"Im Moment erleichtert"

Erleichterung bei den Kirchen: Der EuGH hat eine Regelung in Österreich gekippt, den Karfreitag nur Angehörigen bestimmter Religionen als Feiertag zu gewähren. Das sei Diskriminierung, urteilten die Richter am Dienstag in Luxemburg.

Richterhammer unter einer Robe / © Uli Deck (dpa)
Richterhammer unter einer Robe / © Uli Deck ( dpa )

Die Karfreitagsregelung sei für den Schutz der Religionsfreiheit nicht notwendig, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. In Österreich haben Angehörige der aktkatholischen und der evangelischen Kirchen seit den 1950er Jahren Anspruch auf das Feiertagsentgelt, wenn sie am Karfreitag arbeiten.

Die Regelung könne nicht als "spezifische Maßnahme" angesehen werden, mit denen eine Benachteiligung wegen der Religion ausgeglichen werde, heißt es im Urteil. Denn bei Angehörigen anderer Religionen, deren hohe Feiertage nicht mit denen in Österreich zusammenfallen, müsse der Arbeitgeber nur zustimmen, dass sie sich von ihrer Arbeit entfernen dürfen, um die religiösen Riten zu befolgen.

Keine Zuschläge für Arbeit am Karfreitag

Geklagt hatte ein konfessionsloser Österreicher. Er verlangt von seinem Arbeitgeber ein Feiertagsentgelt für den Karfreitag 2015, an dem er gearbeitet hatte. Die evangelische Kirche in Österreich hat nach eigenen Angaben rund 298.000 Mitglieder, die katholische 5,1 Millionen.

Der Generalsekretär der katholischen Bischofskonferenz, Peter Schipka, sprach sich für eine Streichung der Zuschläge für jene aus, die am Karfreitag arbeiten. Gleichzeitig solle der Tag weiter für Evangelische und Altkatholiken ein gesetzlicher Feiertag bleiben, sagte er der Presseagentur Kathpress (Dienstag).

Schipka unterstützt damit einen ähnlichen Vorschlag des evangelischen Bischofs Michael Bünker. Die katholische Kirche wolle in dieser Frage eng mit den evangelischen Kirchen zusammenarbeiten.

Bald ein Feiertag für alle?

Bischof Bünker betonte, das Urteil spiele den Ball zurück an den Gesetzgeber. Er selbst sei "im Moment erleichtert". Die EU habe, wie es ihren Richtlinien entspreche, nicht in das innerösterreichische Religionsrecht eingegriffen, sondern überlasse das der nationalen Legislative. Wenn nichts geschehe, werde der Karfreitag in der Realität ein Feiertag für alle. Eine Streichung des Feiertags durch den Gesetzgeber sei überhaupt nicht im Interesse der evangelischen Christen, so der Bischof. Eine Streichung der gesetzlichen Zuschläge für Evangelische bei Arbeit am Karfreitag bezeichnete Bünker als durchaus denkbar. 

Die Wirtschaftskammer (WKO) plädierte für eine "gleichheitskonforme Lösung" ohne Mehrbelastung der Wirtschaft. Sollte der Karfreitag künftig nicht nur für Evangelische, sondern für alle ein Feiertag sein, brächte das zusätzliche Kosten von 600 Millionen Euro, sagte WKO-Vertreter Rolf Gleißner im "ORF Ö1-Mittagsjournal".

Vorstellbar wäre für die Kammer etwa eine Streichung der Zuschläge für Evangelische am Karfreitag, oder aber den Karfreitag für alle freizugeben und im Gegenzug dafür einen anderen Feiertag zu streichen. Dies könne der Ostermontag sein oder der Pfingstmontag, so Gleißner. Bei einer gesetzlichen Neuregelung seien zudem die jüdischen Gläubigen mitzubedenken, da für sie vertraglich Jom Kippur ein Feiertag ist. (KNA)


Europäischer Gerichtshof / © Geert Vanden Wijngaert (dpa)
Europäischer Gerichtshof / © Geert Vanden Wijngaert ( dpa )
Quelle:
KNA