Menschenrechtler wenden sich gegen Christenverfolgung in China

Trotz Abkommen mit dem Vatikan

Gerade erst wurde der Bischof von Wenzhou in China von der Polizei in Gewahrsam genommen – das fünfte Mal in zwei Jahren. Die Gesellschaft für bedrohte Völker sieht darin das Abkommen mit dem Vatikan nicht eingehalten. Denn es gibt weitere Festnahmen.

Eine Katholikin in China betet / © Katharina Ebel (KNA)
Eine Katholikin in China betet / © Katharina Ebel ( KNA )

Menschenrechtler beklagen eine zunehmende Verfolgung von Christen in China und fordern die Freilassung des Bischofs von Wenzhou, Peter Shao Zhumin. Die Polizei habe ihn vor etwa einer Woche in Gewahrsam genommen, seitdem werde er an einem geheimen Ort festgehalten, teilte die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) am Freitag in Göttingen mit. Es sei bereits die fünfte Festnahme des 55 Jahre alten Bischofs innerhalb der vergangenen zwei Jahre.

"Die Verschleppung des Bischofs zeigt, wie wenig Chinas Behörden sich durch das im September 2018 unterzeichnete Abkommen mit dem Vatikan über Bischofsernennungen gebunden fühlen, Religionsfreiheit zu respektieren", kritisierte GfbV-Direktor Ulrich Delius. Der Vatikan und China hatten ein Abkommen über die Bischofsernennungen in China geschlossen. Der Heilige Stuhl und Peking legten mit dem Abkommen einen jahrzehntelangen Streit über Bischofsernennungen bei und vereinbarten eine Vertiefung der Zusammenarbeit.

130.000 Katholiken

Anfang November hatten Medien berichtet, dass in China vier katholische Priester, die der Untergrundkirche zugerechnet werden, in Polizeigewahrsam genommen wurden. Die GfbV erklärte am Freitag, dass die Behörden zwei bedeutende Wallfahrtstätten chinesischer Katholiken im Oktober 2018 zerstört hätten.

In Wenzhou leben den Angaben zufolge rund 130.000 Katholiken, von denen sich etwa 80.000 der Untergrundkirche zurechnen. In Wenzhou habe die Christenverfolgung so zugenommen, "dass selbst staatlich anerkannte katholische Priester nicht Grabstätten von Repräsentanten der Untergrundkirche aufsuchen dürfen, obwohl diese von den Gläubigen verehrt werden", so die Menschenrechtler.


Quelle:
KNA