US-Justiz stößt bei Aufarbeitung von Missbrauch an Grenzen

"Sehr komplexe, arbeitsintensive Ermittlung"

Die Aufarbeitung von lange zurückliegenden Missbrauchsfällen in den USA verläuft schwierig. Ein Grund: Die Rechtslage ist in den einzelnen Bundesstaaten verschieden. Generalstaatsanwälte holen sich Rat in Pennsylvania.

Menschen vor US-Flagge / © Frank May (dpa)
Menschen vor US-Flagge / © Frank May ( dpa )

Die Zahlen des 900 Seiten starken Berichts der Geschworenen von Pennsylvania sind erschreckend. Der US-Bundesstaat hat nach Auswertung einer halben Million Dokumente aus kirchlichen Archiven mehr als 1.000 Missbrauchsfälle dokumentiert. Diese reichen bis in die 1940er Jahre zurück. Ins Visier der Ermittler gerieten dabei rund 300 katholische Priester. Mehr als 100 von ihnen sind bereits gestorben, die meisten übrigen hochbetagt.

Und so mündeten die Untersuchungen in nur zwei neue Strafverfahren.

Viele Missbrauchsfälle sind strafrechtlich verjährt

Neben dem Alter der Täter sind Verjährungsfristen der Grund dafür: Die Betroffenen selbst konnten nur bis zu ihrem 30. Geburtstag Klage erheben. Die Staatsanwaltschaft kann bis zum 50. Geburtstag des Missbrauchsopfers Ermittlungen aufnehmen. Wenn sich etwa ein Priester 1975 an einem 15-Jährigen verging, ist die Sache schon seit 2010 strafrechtlich endgültig verjährt.

Die Verjährungsfristen sind in den 50 US-Bundesstaaten verschieden – wie auch die Befugnisse der Generalstaatsanwälte zur Einberufung von "Grand Jurys" wie in Pennsylvania. Mit der Aufarbeitung der teils weit zurückliegenden Fälle beschreiten die Ermittler oft Neuland und bewegen sich in einer Grauzone zwischen juristischer und historischer Aufklärung.

Kein Wunder, dass der Chefankläger von Pennsylvania, Josh Shapiro, seit Veröffentlichung des Missbrauchsberichts im August viel offiziellen Besuch erhielt. Shapiro sagt, Kollegen aus 15 Bundesstaaten hätten sich erkundigt, wie er das rechtliche Räderwerk bei den zweijährigen Ermittlungen zum Laufen bekam.

Diözesen im Bundesstaat New York kooperieren

Vor allem für die Generalstaatsanwaltschaft von New York ist das Vorgehen von Interesse, weil der Bundesstaat eine vergleichbare Rechtsstruktur hat. Demnach kann Chefanklägerin Barbara Underwood erst aktiv werden, nachdem lokale Staatsanwälte in ihrem Zuständigkeitsbereich Unterlagen von den Diözesen angefordert haben.

Während sich in Pennsylvania die Bistümer Harrisburg und Greensburg zunächst weigerten, Akten an die Ermittler zu übergeben, haben alle acht Diözesen im Bundesstaat New York volle Bereitschaft zur Kooperation erklärt.

Um neue Verfolgungsmöglichkeiten zu eröffnen, werben der katholische Gouverneur von New York, Mario Cuomo, wie auch die Mehrheit der Demokraten im New Yorker Abgeordnetenhaus dafür, per Gesetz für ein Jahr ein Fenster für rückwirkende Klagemöglichkeit zu öffnen. Doch die Republikaner im Senat des Bundesstaates blockieren entsprechende Bemühungen, unter anderem wegen verfassungsrechtlicher Bedenken. 

Kirche schuf freiwilliges Entschädigungssystem

Unterdessen hat die Kirche ein freiwilliges Entschädigungssystem geschaffen. Allein das Erzbistum New York hat nach Angaben seines Sprechers Joseph Zwilling an 278 Betroffene fast 60 Millionen Dollar ausgezahlt. Im Gegenzug mussten diese auf jede künftige Klage verzichten. Ähnlich verhalten sich viele Diözesen in den Staaten Nebraska, Missouri, New Jersey, New Mexico und Illinois, wo die Generalstaatsanwälte ebenfalls Ermittlungen angekündigt haben.

Weitere werden voraussichtlich folgen, da der öffentliche Druck im Land erheblich ist. Selbst wenn es rechtlich in vielen Fällen kaum mehr eine Handhabe gibt, drängen Aktivisten darauf, auf diesem Umweg Licht in das düstere Kapitel institutionell vertuschten Missbrauchs zu bringen.

Zuletzt holte der Generalstaatsanwalt von Rhode Island Auskünfte in Pennsylvania ein. Darunter fand sich auch die Frage nach den dafür nötigen Ressourcen. Die Antwort offenbart die Mammutaufgabe, die auf Ermittler und Kirchen gleichermaßen wartet. Auf dem Höhepunkt beschäftigte der Bundesstaat 50 Anwälte und Fachhilfen plus 23 Geschworene, die entschieden, was in den Bericht einfloss. "Das war eine sehr komplexe, arbeitsintensive Ermittlung", warnt Shapiro seine Kollegen. Sicher wird das Thema die US-Kirche auch jenseits regulärer Strafprozesse noch über viele Jahre verfolgen.

Von Bernd Tenhage


Pennsylvania: Hände von Missbrauchsopfern während einer Pressekonferenz  / © Matt Rourke (dpa)
Pennsylvania: Hände von Missbrauchsopfern während einer Pressekonferenz / © Matt Rourke ( dpa )
Quelle:
KNA
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