Parteien in Victoria für Ende von Beichtgeheimnis bei Missbrauch

Bis zu drei Jahre Haft könnten drohen

Im Fall eines Wahlsiegs im November will die Labour-Partei im australischen Bundesstaat Victoria Priester gesetzlich zum Bruch des Beichtgeheimnisses bei Missbrauchsfällen verpflichten. Bei Zuwiderhandlung sollen dann Haftstrafen drohen.

Priester im Beichtstuhl / © Harald Oppitz (KNA)
Priester im Beichtstuhl / © Harald Oppitz ( KNA )

Katholische Priester im australischen Bundesstaat Victoria könnten künftig verpflichtet sein, in der Beichte gehörte Missbrauchsfälle der Polizei zu melden. Priestern, die sich dem widersetzten, könnten nach einer angestrebten Gesetzesreform bis zu drei Jahren Haft drohen, berichtete der australische Sender ABC am Freitag.

Die in Victoria regierende Labour-Partei kündigte demnach an, im Fall eines Wahlsiegs im November Priester gesetzlich zum Bruch des Beichtgeheimnisses bei Missbrauchsfällen verpflichten zu wollen. Victorias Premierminister Daniel Andrews habe Melbournes Erzbischof Peter Comensoli davon bereits persönlich in Kenntnis gesetzt.

Überparteilichen Einigkeit in dieser Frage

Bereits im vergangenen August hatte auch die konservative Opposition erklärt, im Fall der Regierungsübernahme die Wahrung des Beichtgeheimnisses bei Missbrauchsfällen unter Strafe zu stellen. Oppositionsführer Peter Walsh, selbst Katholik, betonte gegenüber ABC, der Schutz von Kindern habe oberste Priorität. Victoria wählt am 24. November ein neues Parlament. Mit der überparteilichen Einigkeit in dieser Frage gilt die entsprechende Gesetzesreform als so gut wie sicher.

Die Abschaffung des Beichtgeheimnisses bei Missbrauchsfällen war eine der Kernforderungen der staatlichen Missbrauchskommission. Die Australische Bischofskonferenz weist dies entschieden zurück. Nach geltendem Recht sind Lehrer, Schuldirektoren, Ärzte, Pflegepersonal und Polizeibeamte in Victoria verpflichtet, jeden Verdacht von Kindesmissbrauch der Polizei zu melden. Gemäß der Empfehlung der Missbrauchskommission sollen durch die angestrebte Gesetzesreform neben Priestern auch Psychologen, Schulpsychologen, Mitarbeiter des Jugendstrafvollzugs sowie von Kindergärten und Kindertagesstätten jeden Verdacht von Missbrauch der Polizei melden müssen.


Quelle:
KNA